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Kleinkläranlagen

Ihr Grundstück liegt im Außenbereich von Gütersloh und sie wollen eine Kleinkläranlage errichten?

Wer nicht dem Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Entwässerung unterliegt, kann auf seinem Grundstück eine Kleinkläranlage oder in Ausnahmefällen eine abflussfreie Grube errichten, um sein häusliches Schmutzwasser zu entsorgen.

Die Besitzer von solchen Abwasseranlagen haben das Recht und die Pflicht die Inhalte von der Stadt Gütersloh entsorgen zu lassen. Für die Gruben ist eine Entsorgung spätestens dann vorgeschrieben, wenn diese bis auf 50 cm unter Zulauf gefüllt ist.

Der Eigentümer hat die Pflicht, diesen Zustand rechtzeitig mitzuteilen. Bei den Kleinkläranlagen hängt der Leerungsrhythmus von der Größe der anschließenden Grube und der Anzahl der Bewohner des angeschlossenen Grundstückes ab.

Beträgt die Größe der Grube in Kubikmetern mindestens 1,5 mal die Anzahl der Bewohner, so ist eine Leerung alle zwölf Monate vorgeschrieben. Ist sie kleiner, muss der Inhalt mindestens alle sechs Monate entsorgt werden. Bei Bedarf können zusätzliche Abfuhren erfolgen.

Die Gebühren werden jeweils auf Grundlage der Abfuhrmenge erhoben. In dieser Abfuhrmenge ist neben dem Inhalt der Anlage auch das zum Absaugen erforderliche Spülwasser enthalten.
In den jeweiligen Gebührensätzen ist auch das Auslegen des Saugschlauches bis zu 30 Meter enthalten. 

Kontaktdaten

Abteilung Stadtentwässerung - FB66 Tiefbau

Eickhoffstr. 38/40

33330 Gütersloh

Gebühren

  • Abwasser aus abflusslosen Gruben:
    18,00 €/m³
  • Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen:
    28,00 €/m³
  • Auslegen des Saugschlauches zwischen 31 m und 100 m:
    1,79€ /m

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Kleinkläranlagen

Ihr Grundstück liegt im Außenbereich von Gütersloh und sie wollen eine Kleinkläranlage errichten?

Wer nicht dem Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Entwässerung unterliegt, kann auf seinem Grundstück eine Kleinkläranlage oder in Ausnahmefällen eine abflussfreie Grube errichten, um sein häusliches Schmutzwasser zu entsorgen.

Die Besitzer von solchen Abwasseranlagen haben das Recht und die Pflicht die Inhalte von der Stadt Gütersloh entsorgen zu lassen. Für die Gruben ist eine Entsorgung spätestens dann vorgeschrieben, wenn diese bis auf 50 cm unter Zulauf gefüllt ist.

Der Eigentümer hat die Pflicht, diesen Zustand rechtzeitig mitzuteilen. Bei den Kleinkläranlagen hängt der Leerungsrhythmus von der Größe der anschließenden Grube und der Anzahl der Bewohner des angeschlossenen Grundstückes ab.

Beträgt die Größe der Grube in Kubikmetern mindestens 1,5 mal die Anzahl der Bewohner, so ist eine Leerung alle zwölf Monate vorgeschrieben. Ist sie kleiner, muss der Inhalt mindestens alle sechs Monate entsorgt werden. Bei Bedarf können zusätzliche Abfuhren erfolgen.

Die Gebühren werden jeweils auf Grundlage der Abfuhrmenge erhoben. In dieser Abfuhrmenge ist neben dem Inhalt der Anlage auch das zum Absaugen erforderliche Spülwasser enthalten.
In den jeweiligen Gebührensätzen ist auch das Auslegen des Saugschlauches bis zu 30 Meter enthalten. 

  • Abwasser aus abflusslosen Gruben:
    18,00 €/m³
  • Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen:
    28,00 €/m³
  • Auslegen des Saugschlauches zwischen 31 m und 100 m:
    1,79€ /m
Kleinkläranlage Hauskläranlage https://buergerportal.guetersloh.de:443/de/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1520/show
Abteilung Stadtentwässerung - FB66 Tiefbau
Eickhoffstr. 38/40 33330 Gütersloh
Telefon 05241 82-2415
Fax 05241 82-2118

Herr

Kruck

Kleinkläranlagen, Genehmigungen

Außenstelle Eickhoffstr, 2. OG, R. 40-207

05241 82-2758
juergen.kruck@guetersloh.de

Verwaltung Tiefbau

Außenstelle Eickhoffstr, 2. OG, R. 38-206

05241 82-2415
verwaltung.tiefbau@guetersloh.de