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Abwassergebühren
Wie setzt sich die Abwassergebühr zusammen?
Die Abwassergebühren unterteilen sich in die Schmutz- und die Niederschlagswassergebühren. Sie werden für die Inanspruchnahme des öffentlichen Abwassersystems erhoben. Zahlungspflichtig ist jeweils der Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte, dessen Grundstück einen Anschluss an die Entwässerung besitzt.
Für beide Gebührenarten werden jährlich auf Grundlage der erwarteten Kosten der Abwasserbeseitigung die entsprechenden Gebührensätze neu berechnet.
Maßgeblich für die Berechnung der individuellen Gebührenhöhe ist bei der Schmutzwassergebühr die Menge Frischwasser, die aus der öffentlichen oder privaten Wasserversorgung bezogen wurden. Bei gewerblichen und industriellen Abwässern, die stark verschmutzt sind, wird ein zusätzlicher Verschmutzungszuschlag erhoben.
Bei der Niederschlagswassergebühr wird die bebaute und befestigte Fläche berücksichtigt, von der Niederschläge in das städtische Abwassernetz gelangen können. Die Quadratmeterzahl wird hierbei auf volle Quadratmeter abgerundet. Bei versickerungsfähig hergestellten Befestigungen und bei Dachbegrünungen werden jeweils nur 30 % der Fläche angerechnet.
Gebühren: (ab 01.01.2024)
Schmutzwassergebühr:
- Abwasseranschluss bis einschließlich 1984 hergestellt: 2,84 Euro/m³
- Abwasseranschluss nach 1984 hergestellt: 2,85 Euro/m³
- Verschmutzungszuschlag, je nach Verschmutzungsgrad:
- bis zu 800mg/l BSB5 0,02 Euro/m³
- bis zu 1.200mg/l BSB5 0,05 Euro/m³
Niederschlagswassergebühr:
- 0,67 Euro/m²
Zuständig für den Gebühreneinzug ist der Fachbereich Finanzen - Abteilung Abgaben >>>.
Schmutzwassergebühren: Herr Koschmieder
Schmutzwassergebühren - Eigenwassergebühren: Frau Wilde
Niederschlagswassergebühren: Frau Scharpenberg
Zuständig für die Genehmigung, Unterhaltung und Überprüfung ist der Fachbereich Tiefbau - Abteilung Stadtentwässerung >>>.
Verwaltung im Fachbereich Tiefbau: Verwaltung Tiefbau
Kleinkläranlagen, Genehmigungen: Herr Kruck
Genehmigungen, gewerbliche und industrielle Einleitungen: Herr Neufeld
Grundstücksentwässerung, Entwässerungsanträge: Herr Uhlemeyer
Niederschlagswassergebühr: Frau Kuhn
Abnahmen von Grundstücksentwässerungsanlagen,
Beratung zur Dichtheitsprüfung gem. § 61a LWG,
Wasserzähler bei privaten Hauswasserversorgungsanlagen: Herr Arhelger
Kontaktdaten
Abteilung Abgaben - FB Finanzen
Friedrich-Ebert-Straße 54
33330 Gütersloh
Abteilung Stadtentwässerung - FB66 Tiefbau
Eickhoffstr. 38/40
33330 Gütersloh
Wie setzt sich die Abwassergebühr zusammen?
Die Abwassergebühren unterteilen sich in die Schmutz- und die Niederschlagswassergebühren. Sie werden für die Inanspruchnahme des öffentlichen Abwassersystems erhoben. Zahlungspflichtig ist jeweils der Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte, dessen Grundstück einen Anschluss an die Entwässerung besitzt.
Für beide Gebührenarten werden jährlich auf Grundlage der erwarteten Kosten der Abwasserbeseitigung die entsprechenden Gebührensätze neu berechnet.
Maßgeblich für die Berechnung der individuellen Gebührenhöhe ist bei der Schmutzwassergebühr die Menge Frischwasser, die aus der öffentlichen oder privaten Wasserversorgung bezogen wurden. Bei gewerblichen und industriellen Abwässern, die stark verschmutzt sind, wird ein zusätzlicher Verschmutzungszuschlag erhoben.
Bei der Niederschlagswassergebühr wird die bebaute und befestigte Fläche berücksichtigt, von der Niederschläge in das städtische Abwassernetz gelangen können. Die Quadratmeterzahl wird hierbei auf volle Quadratmeter abgerundet. Bei versickerungsfähig hergestellten Befestigungen und bei Dachbegrünungen werden jeweils nur 30 % der Fläche angerechnet.
Gebühren: (ab 01.01.2024)
Schmutzwassergebühr:
- Abwasseranschluss bis einschließlich 1984 hergestellt: 2,84 Euro/m³
- Abwasseranschluss nach 1984 hergestellt: 2,85 Euro/m³
- Verschmutzungszuschlag, je nach Verschmutzungsgrad:
- bis zu 800mg/l BSB5 0,02 Euro/m³
- bis zu 1.200mg/l BSB5 0,05 Euro/m³
Niederschlagswassergebühr:
- 0,67 Euro/m²
Zuständig für den Gebühreneinzug ist der Fachbereich Finanzen - Abteilung Abgaben >>>.
Schmutzwassergebühren: Herr Koschmieder
Schmutzwassergebühren - Eigenwassergebühren: Frau Wilde
Niederschlagswassergebühren: Frau Scharpenberg
Zuständig für die Genehmigung, Unterhaltung und Überprüfung ist der Fachbereich Tiefbau - Abteilung Stadtentwässerung >>>.
Verwaltung im Fachbereich Tiefbau: Verwaltung Tiefbau
Kleinkläranlagen, Genehmigungen: Herr Kruck
Genehmigungen, gewerbliche und industrielle Einleitungen: Herr Neufeld
Grundstücksentwässerung, Entwässerungsanträge: Herr Uhlemeyer
Niederschlagswassergebühr: Frau Kuhn
Abnahmen von Grundstücksentwässerungsanlagen,
Beratung zur Dichtheitsprüfung gem. § 61a LWG,
Wasserzähler bei privaten Hauswasserversorgungsanlagen: Herr Arhelger