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Abwassergebühren

Wie setzt sich die Abwassergebühr zusammen?

Die Abwassergebühren unterteilen sich in die Schmutz- und die Niederschlagswassergebühren. Sie werden für die Inanspruchnahme des öffentlichen Abwassersystems erhoben. Zahlungspflichtig ist jeweils der Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte, dessen Grundstück einen Anschluss an die Entwässerung besitzt.

Für beide Gebührenarten werden jährlich auf Grundlage der erwarteten Kosten der Abwasserbeseitigung die entsprechenden Gebührensätze neu berechnet.

Maßgeblich für die Berechnung der individuellen Gebührenhöhe ist bei der Schmutzwassergebühr die Menge Frischwasser, die aus der öffentlichen oder privaten Wasserversorgung bezogen wurden. Bei gewerblichen und industriellen Abwässern, die stark verschmutzt sind, wird ein zusätzlicher Verschmutzungszuschlag erhoben.

Bei der Niederschlagswassergebühr wird die bebaute und befestigte Fläche berücksichtigt, von der Niederschläge in das städtische Abwassernetz gelangen können. Die Quadratmeterzahl wird hierbei auf volle Quadratmeter abgerundet. Bei versickerungsfähig hergestellten Befestigungen und bei Dachbegrünungen werden jeweils nur 30 % der Fläche angerechnet.

Gebühren: (ab 01.01.2024)

Schmutzwassergebühr:

  • Abwasseranschluss bis einschließlich 1984 hergestellt: 2,84 Euro/m³
  • Abwasseranschluss nach 1984 hergestellt: 2,85 Euro/m³
  • Verschmutzungszuschlag, je nach Verschmutzungsgrad:
    - bis zu 800mg/l BSB5 0,02 Euro/m³
    - bis zu 1.200mg/l BSB5 0,05 Euro/m³


Niederschlagswassergebühr:

  • 0,67 Euro/m²

 

Zuständig für den Gebühreneinzug ist der  Fachbereich Finanzen - Abteilung Abgaben >>>.

Schmutzwassergebühren: Herr Koschmieder

Schmutzwassergebühren - Eigenwassergebühren: Frau Wilde

Niederschlagswassergebühren: Frau Scharpenberg

 

Zuständig für die Genehmigung, Unterhaltung und Überprüfung ist der Fachbereich Tiefbau - Abteilung Stadtentwässerung >>>.

Verwaltung im Fachbereich Tiefbau: Verwaltung Tiefbau

Kleinkläranlagen, Genehmigungen: Herr Kruck
Genehmigungen, gewerbliche und industrielle Einleitungen: Herr Neufeld

Grundstücksentwässerung, Entwässerungsanträge: Herr Uhlemeyer

Niederschlagswassergebühr: Frau Kuhn

Abnahmen von Grundstücksentwässerungsanlagen,
Beratung zur Dichtheitsprüfung gem. § 61a LWG,
Wasserzähler bei privaten Hauswasserversorgungsanlagen: Herr Arhelger

 

Kontaktdaten

Abteilung Abgaben - FB Finanzen

Friedrich-Ebert-Straße 54

33330 Gütersloh

Abteilung Stadtentwässerung - FB66 Tiefbau

Eickhoffstr. 38/40

33330 Gütersloh