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Ummeldung

Sie ziehen innerhalb von Gütersloh um?

Auch wenn Sie innerhalb von Gütersloh eine neue Wohnung beziehen und die bisherige Wohnung aufgeben (umziehen), müssen Sie dies im Bürgerbüro innerhalb von 14 Tagen nach Bezug der neuen Wohnung mitteilen (§ 17 Bundesmeldegesetz).

Für die Ummeldung (Anmeldung der neuen Wohnung) benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis und / oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Vordruck "Anmeldung einer Wohnung" ist nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie ihn jedoch ausfüllen wollen erhalten Sie ihn kostenlos im Bürgerbüro oder als Formular-Download - s.u.
  • Fall Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, benötigen wir Ihren Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Adressänderung
  • bei Umzug eines Elternteils mit minderjährigem Kind aus der gemeinsamen elterlichen Wohnung wird die Zustimmung des anderen Elternteils benötigt (Download siehe rechts)

Die Anmeldung ist von Ihnen persönlich oder einer von Ihnen beauftragten Person mit den angeführten Unterlagen im Bürgerbüro vorzunehmen.

Kontaktdaten

Bürgerbüro

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

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Auch wenn Sie innerhalb von Gütersloh eine neue Wohnung beziehen und die bisherige Wohnung aufgeben (umziehen), müssen Sie dies im Bürgerbüro innerhalb von 14 Tagen nach Bezug der neuen Wohnung mitteilen (§ 17 Bundesmeldegesetz).

Für die Ummeldung (Anmeldung der neuen Wohnung) benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis und / oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Vordruck "Anmeldung einer Wohnung" ist nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie ihn jedoch ausfüllen wollen erhalten Sie ihn kostenlos im Bürgerbüro oder als Formular-Download - s.u.
  • Fall Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, benötigen wir Ihren Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Adressänderung
  • bei Umzug eines Elternteils mit minderjährigem Kind aus der gemeinsamen elterlichen Wohnung wird die Zustimmung des anderen Elternteils benötigt (Download siehe rechts)

Die Anmeldung ist von Ihnen persönlich oder einer von Ihnen beauftragten Person mit den angeführten Unterlagen im Bürgerbüro vorzunehmen.

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Fax 05241 82-3332

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