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Änderung der Fahrzeugpapiere

Ihre Anschrift oder Ihr Name hat sich geändert?

Gemäß § 27 Absatz 1 StVZO müssen die Angaben in den Fahrzeugpapieren ständig den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen; Änderungen sind gegebenenfalls unter Vorlage der Fahrzeugpapiere unverzüglich der zuständigen Zulassungsstelle zu melden.

Verpflichtet zur Meldung ist der Eigentümer, und wenn er nicht zugleich Halter ist, auch dieser.
Durch den Verfügungsberechtigten sind der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorzulegen.

Die Änderungsgebühr ergibt sich aus Ziff.125 u.225 GebOSt.

Sie sind im Kreis Gütersloh nach Gütersloh umgezogen:

Wenn Sie als Fahrzeughalter/Eigentümer eines PKW oder Motorrades

  • aus einer anderen Gemeinde innerhalb des Kreises Gütersloh nach Gütersloh ziehen
  • oder innerhalb von Gütersloh umziehen
  • sich das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs somit nicht ändert ,

können Sie die Anschriftenänderung im Fahrzeugschein -alt- bzw. der Zulassungsbescheinigung zusammen mit der melderechtlichen An- bzw. Ummeldung auch bei uns im Bürgerbüro (im Rathaus II, Erdgeschoss) vornehmen lassen.

>>> Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Bürgerbüros!

 

Sie sind von außerhalb des Kreises Gütersloh zugezogen:

Wenn Sie von außerhalb in den Kreis Gütersloh zuziehen, können Sie ihr altes KFZ-Kennzeichen weiterhin behalten, müssen das Fahrzeug aber trotzdem bei der zuständigen Zulassungsstelle auf die neue Halteradresse ummelden!

 

Änderung des Kfz-Kennzeichens in allen Fällen:

Änderungen oder Neuzuteilungen des KFZ-Kennzeichens werden nur vom Kreis Gütersloh vorgenommen.
Wenn Sie also von außerhalb des Kreises Gütersloh zuziehen, und ein neues Kennzeichen für Ihr KFZ erteilt haben möchten, wenden Sie sich an die Kreisverwaltung des Kreises Gütersloh.

Zuständig ist die

Abteilung Straßenverkehr des Kreises Gütersloh
Kreishaus Gütersloh
Herzebrocker-Str.140
33334 Gütersloh
Tel. (05241) 85-0 oder Durchwahl 85-1200.

Eine Änderung des Namens/Vornamens in den Fahrzeugpapieren ist ebenfalls nur noch bei der Abteilung Straßenverkehr der Kreisverwaltung möglich.

Kontaktdaten

Bürgerbüro

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

Gebühren

Gebühren: Die Änderungsgebühr beträgt 10,80 Euro (Ziff.125 u.225 GebOSt).

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Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an, oder erstellen Sie hier ein neues Portalkonto.

Änderung der Fahrzeugpapiere

Ihre Anschrift oder Ihr Name hat sich geändert?

Gemäß § 27 Absatz 1 StVZO müssen die Angaben in den Fahrzeugpapieren ständig den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen; Änderungen sind gegebenenfalls unter Vorlage der Fahrzeugpapiere unverzüglich der zuständigen Zulassungsstelle zu melden.

Verpflichtet zur Meldung ist der Eigentümer, und wenn er nicht zugleich Halter ist, auch dieser.
Durch den Verfügungsberechtigten sind der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorzulegen.

Die Änderungsgebühr ergibt sich aus Ziff.125 u.225 GebOSt.

Sie sind im Kreis Gütersloh nach Gütersloh umgezogen:

Wenn Sie als Fahrzeughalter/Eigentümer eines PKW oder Motorrades

  • aus einer anderen Gemeinde innerhalb des Kreises Gütersloh nach Gütersloh ziehen
  • oder innerhalb von Gütersloh umziehen
  • sich das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs somit nicht ändert ,

können Sie die Anschriftenänderung im Fahrzeugschein -alt- bzw. der Zulassungsbescheinigung zusammen mit der melderechtlichen An- bzw. Ummeldung auch bei uns im Bürgerbüro (im Rathaus II, Erdgeschoss) vornehmen lassen.

>>> Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Bürgerbüros!

 

Sie sind von außerhalb des Kreises Gütersloh zugezogen:

Wenn Sie von außerhalb in den Kreis Gütersloh zuziehen, können Sie ihr altes KFZ-Kennzeichen weiterhin behalten, müssen das Fahrzeug aber trotzdem bei der zuständigen Zulassungsstelle auf die neue Halteradresse ummelden!

 

Änderung des Kfz-Kennzeichens in allen Fällen:

Änderungen oder Neuzuteilungen des KFZ-Kennzeichens werden nur vom Kreis Gütersloh vorgenommen.
Wenn Sie also von außerhalb des Kreises Gütersloh zuziehen, und ein neues Kennzeichen für Ihr KFZ erteilt haben möchten, wenden Sie sich an die Kreisverwaltung des Kreises Gütersloh.

Zuständig ist die

Abteilung Straßenverkehr des Kreises Gütersloh
Kreishaus Gütersloh
Herzebrocker-Str.140
33334 Gütersloh
Tel. (05241) 85-0 oder Durchwahl 85-1200.

Eine Änderung des Namens/Vornamens in den Fahrzeugpapieren ist ebenfalls nur noch bei der Abteilung Straßenverkehr der Kreisverwaltung möglich.

Gebühren: Die Änderungsgebühr beträgt 10,80 Euro (Ziff.125 u.225 GebOSt). Fahrzeugpapiere Änderung KFZ-Brief https://buergerportal.guetersloh.de:443/de/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1428/show
Bürgerbüro
Berliner Straße 70 33330 Gütersloh
Telefon 05241 82-228
Fax 05241 82-3332

Bürgerbüro

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05241 82-2282
buergerbuero@guetersloh.de