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Parkausweis "Arzt im Dienst"
Der Parkausweis "Arzt im Dienst"
Als Ärztin oder Arzt können Sie Parkerleichterungen erhalten, wenn Sie im Rahmen Ihrer Praxis oder ambulanten medizinischen Versorgungseinrichtung regelmäßig Hausbesuche machen und / oder Notdiensteinsätze leisten.
Allgemeine Informationen:
- Ausstellung für Hausärzte mit Praxis in Gütersloh
- Parken vor oder in der Nähe der Praxis in Gütersloh, wenn im Umkreis von 200 m die Möglichkeit des gesicherten Parkens fehlt, jedoch in Fußgängerzonen nur in begründeten Ausnahmefällen
- Gültigkeit 1 Jahr
Wo darf geparkt werden?
- an Straßenstellen, an denen ein eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286) angeordnet ist
- im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1), in dem durch Zusatzzeichen das Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten
- an Stellen, die durch Zeichen „Parken“ (Zeichen 314), „Parkraumbewirtschaftungszone“ (Zeichen 314.1) oder „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken
- in Fußgängerzonen (Zeichen 242.1), in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken
- an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten zu parken, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
- auf Parkplätzen für Bewohner
- in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern
Beantragung:
- Sie können den Parkausweis rechts unter Antragstellung über das dort erreichbare Formular Online bestellen und bezahlen.
- Antragstellung persönlich, per Post, per Fax, per Mail, über den rechts unter Downloads herunterladbaren 'Antrag Parkausweis "Arzt im Dienst"'
Gebühren:
- 35 Euro je Parkausweis für ein Jahr
Kontaktdaten
Bürgerbüro
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Gebühren
€ 35,- pro Jahr
Parkausweis "Arzt im Dienst" Parkausweis Arzt
Parkausweis für "Arzt im Dienst"
Der Parkausweis "Arzt im Dienst"
Als Ärztin oder Arzt können Sie Parkerleichterungen erhalten, wenn Sie im Rahmen Ihrer Praxis oder ambulanten medizinischen Versorgungseinrichtung regelmäßig Hausbesuche machen und / oder Notdiensteinsätze leisten.
Allgemeine Informationen:
- Ausstellung für Hausärzte mit Praxis in Gütersloh
- Parken vor oder in der Nähe der Praxis in Gütersloh, wenn im Umkreis von 200 m die Möglichkeit des gesicherten Parkens fehlt, jedoch in Fußgängerzonen nur in begründeten Ausnahmefällen
- Gültigkeit 1 Jahr
Wo darf geparkt werden?
- an Straßenstellen, an denen ein eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286) angeordnet ist
- im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1), in dem durch Zusatzzeichen das Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten
- an Stellen, die durch Zeichen „Parken“ (Zeichen 314), „Parkraumbewirtschaftungszone“ (Zeichen 314.1) oder „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken
- in Fußgängerzonen (Zeichen 242.1), in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken
- an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten zu parken, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
- auf Parkplätzen für Bewohner
- in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern
Beantragung:
- Sie können den Parkausweis rechts unter Antragstellung über das dort erreichbare Formular Online bestellen und bezahlen.
- Antragstellung persönlich, per Post, per Fax, per Mail, über den rechts unter Downloads herunterladbaren 'Antrag Parkausweis "Arzt im Dienst"'
Gebühren:
- 35 Euro je Parkausweis für ein Jahr
https://buergerportal.guetersloh.de/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/74720/show
Bürgerbüro
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FB32.2 001 Berliner Straße 70 33330 Gütersloh
05241 82-2282
05241 82-3332
buergerbuero@guetersloh.de
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