BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Online-Beantragung einer kostenpflichtigen Personenstandurkunde
Online-Beantragung einer kostenpflichtigen Personenstandurkunde
Eine kostenpflichtige Personenstandurkunde wird in den folgenden Formaten ausgestellt
- (Internationale) Geburtsurkunde A4 oder im Stammbuchformat
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
- (Internationale) Eheurkunde A4 oder im Stammbuchformat
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Lebenspartnerschaftsurkunde A4 oder im Stammbuchformat
- Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- (Internationale) Sterbeurkunde A4 oder im Stammbuchformat
- Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
Es gelten die folgenden Aufbewahrungsfristen für standesamtliche Urkunden:
- Geburtsurkunden 110 Jahre
- Eheurkunden 80 Jahre
- Sterbeurkunden 30 Jahre
Wichtig:
Die jeweilige Urkunde erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt, bei dem die entsprechenden Personenstandfälle auch beurkundet wurden!
So erhalten Sie eine Eheurkunde z. B. nur bei dem Standesamt, das auch die Eheschließung vorgenommen hat. Das gilt für alle Arten von Personenstandsurkunden.
Gebühr:
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung jeder einzelnen Urkunde beträgt zur Zeit 16€.
Beantragung:
Kostenpflichtige Personenstandurkunde(n) können Sie rechts über den Aufruf des Online-Formulars unter dem Punkt Online Dienste bestellen.
Kontaktdaten
Standesamt
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Gebühren
Online-Ausstellgebühr 16,-€ pro Urkunde.
Kostenfrei für die Ausstellung einer Urkunde ausschließlich für Rentenzwecke.
Online-Beantragung einer kostenpflichtigen Personenstandurkunde
Eine kostenpflichtige Personenstandurkunde wird in den folgenden Formaten ausgestellt
- (Internationale) Geburtsurkunde A4 oder im Stammbuchformat
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
- (Internationale) Eheurkunde A4 oder im Stammbuchformat
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Lebenspartnerschaftsurkunde A4 oder im Stammbuchformat
- Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- (Internationale) Sterbeurkunde A4 oder im Stammbuchformat
- Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
Es gelten die folgenden Aufbewahrungsfristen für standesamtliche Urkunden:
- Geburtsurkunden 110 Jahre
- Eheurkunden 80 Jahre
- Sterbeurkunden 30 Jahre
Wichtig:
Die jeweilige Urkunde erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt, bei dem die entsprechenden Personenstandfälle auch beurkundet wurden!
So erhalten Sie eine Eheurkunde z. B. nur bei dem Standesamt, das auch die Eheschließung vorgenommen hat. Das gilt für alle Arten von Personenstandsurkunden.
Gebühr:
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung jeder einzelnen Urkunde beträgt zur Zeit 16€.
Beantragung:
Kostenpflichtige Personenstandurkunde(n) können Sie rechts über den Aufruf des Online-Formulars unter dem Punkt Online Dienste bestellen.