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Jahresfischereischein

Ausstellung eines Fischereischeins

Sie können einen am PC ausfüllbaren Antrag für den Fischereischein rechts unter Downloads herunterladen.

Die Ausstellung der Fischereischeine wird im Landesfischereigesetz geregelt. (Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22.06.1994 in der jetzt gültigen Fassung). Es wird unterschieden zwischen

  • Jahresfischereischeinen
  • Fünfjahresfischereischeinen
  • Jugendfischereischeinen und
  • Sonderfischereischeinen

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein erhalten.

Der Jugendfischereischein kann nur ausgestellt werden für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren. Der Nachweis über die abgelegte Sportfischerprüfung wird für die Ausstellung des Jugendfischereischeines nicht benötigt. Ab dem 14. Lebensjahr können Jugendliche die Fischereiprüfung ablegen und erhalten dann einen Jahres- oder Fünfjahres- Fischereischein.

Der Sonderfischereischein ist für Personen gedacht, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können. Der Sonderfischereischein kann wahlweise für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt werden.

Personen die im Besitz eines Jugend- oder Sonderfischereischeines sind, dürfen nur in Begleitung einer Person angeln, die im Besitz eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines sind.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Für die Neuausstellung eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  •  den Personalausweis oder Reisepass
  •  Nachweis über die Fischerprüfung / Prüfungszeugnis
  •  ein Passfoto

Für die Verlängerung dieser Ausweise:

  • den Personalausweis oder Reisepass
  • den vorhandenen Fischereischein

 Für die Neuausstellung des Jugendfischereischeines:

  • den Kinderreisepass / Personalausweis oder eine Geburtsurkunde
  • Unterschrift eines Sorgeberechtigten
  • ein Passfoto

 
Für die Verlängerung des Jugendfischereischeines:

  • den Kinderreisepass / Personalausweis oder eine Geburtsurkunde
  • den vorhandenen Jugendfischereischein

 
Gebühren:

Für die Ausstellung oder Verlängerung des

  • Jahresfischereischeines und Sonderfischereischein für ein Jahr 16,00 EUR
  • Fünfjahresfischereischeines und Sonderfischereischein für fünf Jahre 48,00 EUR
  • Jugendfischereischeines 8,00 EUR

 

Kontaktdaten

Bürgerbüro

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

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Ausstellung eines Fischereischeins

Sie können einen am PC ausfüllbaren Antrag für den Fischereischein rechts unter Downloads herunterladen.

Die Ausstellung der Fischereischeine wird im Landesfischereigesetz geregelt. (Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22.06.1994 in der jetzt gültigen Fassung). Es wird unterschieden zwischen

  • Jahresfischereischeinen
  • Fünfjahresfischereischeinen
  • Jugendfischereischeinen und
  • Sonderfischereischeinen

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein erhalten.

Der Jugendfischereischein kann nur ausgestellt werden für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren. Der Nachweis über die abgelegte Sportfischerprüfung wird für die Ausstellung des Jugendfischereischeines nicht benötigt. Ab dem 14. Lebensjahr können Jugendliche die Fischereiprüfung ablegen und erhalten dann einen Jahres- oder Fünfjahres- Fischereischein.

Der Sonderfischereischein ist für Personen gedacht, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können. Der Sonderfischereischein kann wahlweise für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt werden.

Personen die im Besitz eines Jugend- oder Sonderfischereischeines sind, dürfen nur in Begleitung einer Person angeln, die im Besitz eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines sind.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Für die Neuausstellung eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  •  den Personalausweis oder Reisepass
  •  Nachweis über die Fischerprüfung / Prüfungszeugnis
  •  ein Passfoto

Für die Verlängerung dieser Ausweise:

  • den Personalausweis oder Reisepass
  • den vorhandenen Fischereischein

 Für die Neuausstellung des Jugendfischereischeines:

  • den Kinderreisepass / Personalausweis oder eine Geburtsurkunde
  • Unterschrift eines Sorgeberechtigten
  • ein Passfoto

 
Für die Verlängerung des Jugendfischereischeines:

  • den Kinderreisepass / Personalausweis oder eine Geburtsurkunde
  • den vorhandenen Jugendfischereischein

 
Gebühren:

Für die Ausstellung oder Verlängerung des

  • Jahresfischereischeines und Sonderfischereischein für ein Jahr 16,00 EUR
  • Fünfjahresfischereischeines und Sonderfischereischein für fünf Jahre 48,00 EUR
  • Jugendfischereischeines 8,00 EUR

 

Jahresfischereischein Fünfjahresfischereischein Fischereischein https://buergerportal.guetersloh.de:443/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1663/show
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Telefon 05241 82-228
Fax 05241 82-3332

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