BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Leichenpass

Wozu dient ein Leichenpass?

Wenn eine Person in Gütersloh verstirbt und der Leichnam ins Ausland transportiert werden soll, wird hierfür ein sogenannter Leichenpass benötigt. Gleiches gilt für einen Transport nach Berlin und Schleswig-Holstein.

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes
  • Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau

Kontaktdaten

Fachbereich Ordnung

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr für einen Leichenpass beträgt 25,00 Euro.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Portalkonto erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an, oder erstellen Sie hier ein neues Portalkonto.

Leichenpass

Wozu dient ein Leichenpass?

Wenn eine Person in Gütersloh verstirbt und der Leichnam ins Ausland transportiert werden soll, wird hierfür ein sogenannter Leichenpass benötigt. Gleiches gilt für einen Transport nach Berlin und Schleswig-Holstein.

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes
  • Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau

Die Verwaltungsgebühr für einen Leichenpass beträgt 25,00 Euro.

Leichenpass Ausland verstorben https://buergerportal.guetersloh.de:443/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1628/show
Fachbereich Ordnung
Berliner Straße 70 33330 Gütersloh

Frau

Ademmer

Haus II, 6.OG, Raum 662

05241 82-2049
aord@guetersloh.de

Herr

Bastel (Landeshundegesetz)

Sachgebietsleiter

Haus II, 6.OG, R661

05241 82-2277
aord@guetersloh.de