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Leichenpass
Wozu dient ein Leichenpass?
Wenn eine Person in Gütersloh verstirbt und der Leichnam ins Ausland transportiert werden soll, wird hierfür ein sogenannter Leichenpass benötigt. Gleiches gilt für einen Transport nach Berlin und Schleswig-Holstein.
Erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes
- Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau
Kontaktdaten
Fachbereich Ordnung
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Leichenpass
Wozu dient ein Leichenpass?
Wenn eine Person in Gütersloh verstirbt und der Leichnam ins Ausland transportiert werden soll, wird hierfür ein sogenannter Leichenpass benötigt. Gleiches gilt für einen Transport nach Berlin und Schleswig-Holstein.
Erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes
- Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau
Die Verwaltungsgebühr für einen Leichenpass beträgt 25,00 Euro.
Leichenpass Ausland verstorben https://buergerportal.guetersloh.de:443/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1628/show Fachbereich Ordnung
001 Berliner Straße 70 33330 Gütersloh
Frau
Ademmer
Haus II, 6.OG, Raum 662
05241 82-2049
aord@guetersloh.de
Herr
Bastel (Landeshundegesetz)
Sachgebietsleiter
Haus II, 6.OG, R661
05241 82-2277
aord@guetersloh.de