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Vorkaufsrechtsbescheinigung

Wozu dient die Vorkaufsrechtsbescheinigung?

Damit der Käufer eines Grundstückes in das Grundbuch eingetragen werden kann, wird eine sogenannte Vorkaufsrechtsbescheinigung benötigt. Aus ihr geht hervor, das die Stadt Gütersloh für das fragliche Grundstück kein gesetzliches Vorkaufsrecht besitzt oder ein solches nicht ausübt.

Ein solches Vorkaufsrecht steht der Stadt z.B. zu beim Kauf von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist.

Das Vorkaufsrecht steht der Gemeinde nicht zu beim Kauf von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz und von Erbbaurechten.

Die Vorkaufsrechtbescheinigung wird in der Regel im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag von dem beurkundenden Notar beantragt.

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Kontaktdaten

Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

Gebühren

Vorkaufsrechtsbescheinigung 20,00 Euro