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Abwasser aus Gewerbebetrieben

Ist Abwasser aus Gewerbebetrieben gefährlich?

Gewerbebetriebe stehen häufig in der Kritik. Anwohner ärgern sich über die Abgase, den Lärm und überhaupt, warum sind die gerade hier? Dabei sind sie für unseren Wirtschaftsstandort Deutschland unverzichtbar und garantieren uns Wohlstand und Arbeitsplätze. Und auch bei der Abwasserbeseitigung haben Gewerbebetriebe Anforderungen zu erfüllen, damit das "Miteinander" funktioniert.

Gewerbebetriebe, welche mit gefährlichen Stoffen (z. B. Schwermetalle, Lösungsmittel oder chlorierte Verbindungen) arbeiten, müssen einiges tun, damit die Umwelt nicht geschädigt wird. Leitet ein Betrieb Abwasser direkt in den städtischen Kanal, so hat dieser Betrieb die Regeln der >>> Technischen Entwässerungssatzung der Stadt Gütersloh (PDF Download) einzuhalten.

Produktionsprozesse sind heutzutage so ausgerichtet, dass die gefährlichen Stoffe erst gar nicht in das Abwasser gelangen. Ist dies für die Herstellung unvermeidbar, so ist der Betrieb in der Regel verpflichtet, eine Vorreinigung des Abwassers in einer Abwasserbehandlungsanlage durchzuführen. Damit sichergestellt wird, dass diese Abwasserbehandlungsanlagen auch funktionieren, wird das Abwasser vom Betrieb und von der Stadt Gütersloh regelmäßig überprüft.

Unsere Serviceangebote für Sie:

  • Beratung von Gewerbetreibenden zur Abwasserbeseitigung
  • Beratung und Kontrolle von Betrieben mit Fettabscheidern oder Leichtflüssigkeitsabscheidern
  • Beratung zur Fassadenreinigung mit chemischen Reinigungsmitteln
  • Beratung bei der Schlammwasserbeseitigung aus Tiefenbohrungen (Erdwärmeheizungen)
  • Probenahme und Laboranalyse von Abwasser aus dem Kanalnetz
  • Überwachung von Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben

Die Ansprechpartner zu unseren Serviceangeboten finden Sie in den Kontaktdaten.

Kontaktdaten

Abteilung Stadtentwässerung - FB66 Tiefbau

Eickhoffstr. 38/40

33330 Gütersloh

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