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Unterhaltssicherung für Wehrdienstleistende (Geändert!)
Änderungen der Zuständigkeiten.
Durch gesetzliche Änderungen (Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung [PDF-Datei]) werden die Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für Wehrpflichtige seit Ende 2015 nicht mehr durch die Stadt Gütersloh, sondern durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr >>> gewährt.