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Handwerkerparkausweis für Werkstatt- und Servicefahrzeuge von Handwerkern
Parkerleichterungen und Ausnahmen vom Parkverbot können für Fahrzeuge bestimmter Berufsgruppen ermöglicht werden, z. B. für
- Ambulante soziale Dienste (wie Alten- und Pflegedienste)
- Handwerksbetriebe
Die entsprechenden Genehmigungen können für in Gütersloh ansässige Handwerksbetriebe befristet für das Kreisgebiet Gütersloh, für den Regierungsbezirk Detmold (Parkausweis OWL) oder für ganz NRW erteilt werden.
Ist Ihr Firmensitz nicht in Gütersloh ansässig, wenden Sie sich bitte an den Kreis Gütersloh, Abteilung Straßenverkehr.
Allgemeine Informationen:
- Ausstellung für Werkstatt- und Servicefahrzeuge mit einer festen Firmenaufschrift von Handwerkern, die Reparatur- und Montagearbeiten durchführen.
- Die Genehmigung darf nur genutzt werden, wenn die Zufahrt oder das Halten/Parken und das Be- und Entladen nicht in zumutbarer Nähe auf dafür zur Verfügung stehenden anderen privaten oder öffentlichen Flächen möglich/zulässig ist. Vorrangig bleibt weiterhin die Nutzung von privaten oder zulässigen öffentlichen Stellflächen.
- Gültigkeit maximal 1 Jahr und darf von Montag bis Samstag in der Zeit von 07.00 – 20.00 Uhr im Bereich des Kreises Gütersloh bei der Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten genutzt werden.
- schriftliche Antragstellung oder Nutzung des Download-Formulars.
NEU: Online-Beantragung der verschiedenen Parkausweise. - Kopie der Handwerkskarte von der Handwerkskammer (Eintrag Handwerksrolle).
- Der Antrag kann per Post, per E-Mail oder Fax gestellt werden.
Beantragung Online:
NEU: Mit Ihrem Bürgerkonto können Sie die Handwerker-Parkausweise nun einfach und schnell online über das Bürgerportal bestellen:
⬥ "Handwerkerparkausweis Kreis Gütersloh" >>> Hier geht es zur Online-Beantragung der Kreis-Variante
⬥ "Handwerkerparkausweis OWL" >>> Hier geht es zur Online-Beantragung der OWL-Variante
⬥ "Handwerkerparkausweis NRW " >>> Hier geht es zur Online-Beantragung der NRW-Variante
Beantragung Schriftlich:
Zur schriftlichen Beantragung eines oder mehrerer Parkausweis/e verwenden Sie bitte die rechts im Bereich Downloads herunterladbare Datei "Antrag Handwerkerparkausweis".
(hierfür ist ein aktiviertes JavaScript im PDF-Reader notwendig!).
Zu jedem Antrag ist die Zulassungsbescheinigung und ein Foto mit der festen Firmenaufschrift von jedem Fahrzeug beizufügen. Auf jedem Foto muss das Kennzeichen und die Firmenaufschrift auf einem Bild zu erkennen sein.
Wo darf geparkt werden?
- im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen (Zeichen 286 /290.1 StVO) zu parken
- ohne Entrichtung von Gebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten zu parken sowie die Höchstparkdauer zu überschreiten
- auf Bewohnerparkplätzen zu parken
Beachten Sie bitte die geänderten Berechtigungen.
Gebühren:
- Verwaltungsgebühr für den Handwerkerparkausweis Kreis Gütersloh: 100 Euro / Jahr und Ausweis
- Verwaltungsgebühr für den Handwerkerparkausweis OWL: 150 Euro / Jahr und Ausweis
- Verwaltungsgebühr für den Handwerkerparkausweis NRW: 280 Euro / Jahr und Ausweis
Kontaktdaten
Bürgerbüro
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh