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Parkausweise für ambulante soziale Dienste

Parkerleichterungen und Ausnahmen vom Parkverbot können für Fahrzeuge bestimmter Berufsgruppen ermöglicht werden, z. B. für

  • Ambulante soziale Dienste (wie Alten- und Pflegedienste)
  • Handwerksbetriebe
  • Inhaber von Einzelhandelsgeschäften (Voraussetzungen hierfür: Geschäft liegt im Anwohnerparkbereich, Geschäftsinhaber ist kein Anwohner und es besteht kein eigener Stellplatz)

Die entsprechenden Genehmigungen können befristet für das Stadt- oder Kreisgebiet oder für Handwerksbetriebe für den Regierungsbezirk Detmold (OWL-Parkausweis) erteilt werden.

Allgemeine Informationen:

  • Antragsteller/in ist ein ambulanter sozialer Dienst im Rahmen der Pflegeversicherung
  • Antragsteller/in ist zwingend für die Betreuung hilfsbedürftiger Personen auf ein Kfz angewiesen
  • Ausnahmegenehmigung darf nur bei Betreuungseinsätzen zur Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge in Anspruch genommen werden
  • Eine feste Firmenaufschrift auf den Fahrzeugen ist zwingend erforderlich (Es wird ein Nachweis benötigt, dass eine feste Firmenaufschrift vorhanden ist)
  • Parkzeit höchstens 1 Stunde
  • Gültigkeit maximal 1 Jahr
  • Formlose schriftliche Antragstellung oder Nutzung des Download-Formulars
  • Vorlage einer Kopie des Kfz-Scheines
  • Der Antrag kann persönlich, per Post, per E-Mail oder Fax gestellt werden.

Wo darf geparkt werden?

  • im eingeschränkten Haltverbot
  • ohne Entrichtung von Gebühren an Parkscheinautomaten mit Überschreiten der Parkhöchstdauer
  • auf Parkplätzen oder Parkstreifen mit begrenzter Parkhöchstdauer über die zugelassene Zeit hinaus
  • auf Bewohnerparkplätzen
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während dieser Ladezeiten

Beantragung:

  • Sie können Parkausweise rechts unter Antragstellung über das dort erreichbare Formular Online bestellen und bezahlen.

  • Zur schriftlichen Beantragung eines oder mehrerer Parkausweise verwenden Sie bitte die, rechts im Bereichs Downloads herunterladbare, Datei "Antrag Parkausweis Ambulante Soziale Dienste"(hierfür ist ein aktiviertes JavaScript im PDF-Reader notwendig!).

Gebühren:

  • Version Gütersloh: 80 Euro / Jahr und Ausweis
  • Version Ostwestfalen (OWL): 120 Euro / Jahr und Ausweis
  • Version Nordrhein-Westfalen (NRW): 240 Euro / Jahr und Ausweis

Kontaktdaten

Bürgerbüro

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

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Parkausweise für ambulante soziale Dienste

Parkerleichterungen und Ausnahmen vom Parkverbot können für Fahrzeuge bestimmter Berufsgruppen ermöglicht werden, z. B. für

  • Ambulante soziale Dienste (wie Alten- und Pflegedienste)
  • Handwerksbetriebe
  • Inhaber von Einzelhandelsgeschäften (Voraussetzungen hierfür: Geschäft liegt im Anwohnerparkbereich, Geschäftsinhaber ist kein Anwohner und es besteht kein eigener Stellplatz)

Die entsprechenden Genehmigungen können befristet für das Stadt- oder Kreisgebiet oder für Handwerksbetriebe für den Regierungsbezirk Detmold (OWL-Parkausweis) erteilt werden.

Allgemeine Informationen:

  • Antragsteller/in ist ein ambulanter sozialer Dienst im Rahmen der Pflegeversicherung
  • Antragsteller/in ist zwingend für die Betreuung hilfsbedürftiger Personen auf ein Kfz angewiesen
  • Ausnahmegenehmigung darf nur bei Betreuungseinsätzen zur Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge in Anspruch genommen werden
  • Eine feste Firmenaufschrift auf den Fahrzeugen ist zwingend erforderlich (Es wird ein Nachweis benötigt, dass eine feste Firmenaufschrift vorhanden ist)
  • Parkzeit höchstens 1 Stunde
  • Gültigkeit maximal 1 Jahr
  • Formlose schriftliche Antragstellung oder Nutzung des Download-Formulars
  • Vorlage einer Kopie des Kfz-Scheines
  • Der Antrag kann persönlich, per Post, per E-Mail oder Fax gestellt werden.

Wo darf geparkt werden?

  • im eingeschränkten Haltverbot
  • ohne Entrichtung von Gebühren an Parkscheinautomaten mit Überschreiten der Parkhöchstdauer
  • auf Parkplätzen oder Parkstreifen mit begrenzter Parkhöchstdauer über die zugelassene Zeit hinaus
  • auf Bewohnerparkplätzen
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während dieser Ladezeiten

Beantragung:

  • Sie können Parkausweise rechts unter Antragstellung über das dort erreichbare Formular Online bestellen und bezahlen.

  • Zur schriftlichen Beantragung eines oder mehrerer Parkausweise verwenden Sie bitte die, rechts im Bereichs Downloads herunterladbare, Datei "Antrag Parkausweis Ambulante Soziale Dienste"(hierfür ist ein aktiviertes JavaScript im PDF-Reader notwendig!).

Gebühren:

  • Version Gütersloh: 80 Euro / Jahr und Ausweis
  • Version Ostwestfalen (OWL): 120 Euro / Jahr und Ausweis
  • Version Nordrhein-Westfalen (NRW): 240 Euro / Jahr und Ausweis

Parken Parkausweis Ambulanter Sozialer Dienst https://buergerportal.guetersloh.de:443/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1575/show
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Berliner Straße 70 33330 Gütersloh
Telefon 05241 82-228
Fax 05241 82-3332

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