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Parkausweise für ambulante soziale Dienste
Parkerleichterungen und Ausnahmen vom Parkverbot können für Fahrzeuge bestimmter Berufsgruppen ermöglicht werden, z. B. für
- Ambulante soziale Dienste (wie Alten- und Pflegedienste)
- Handwerksbetriebe
- Inhaber von Einzelhandelsgeschäften (Voraussetzungen hierfür: Geschäft liegt im Anwohnerparkbereich, Geschäftsinhaber ist kein Anwohner und es besteht kein eigener Stellplatz)
Die entsprechenden Genehmigungen können befristet für das Stadt- oder Kreisgebiet oder für Handwerksbetriebe für den Regierungsbezirk Detmold (OWL-Parkausweis) erteilt werden.
Allgemeine Informationen:
- Antragsteller/in ist ein ambulanter sozialer Dienst im Rahmen der Pflegeversicherung
- Antragsteller/in ist zwingend für die Betreuung hilfsbedürftiger Personen auf ein Kfz angewiesen
- Ausnahmegenehmigung darf nur bei Betreuungseinsätzen zur Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge in Anspruch genommen werden
- Eine feste Firmenaufschrift auf den Fahrzeugen ist zwingend erforderlich (Es wird ein Nachweis benötigt, dass eine feste Firmenaufschrift vorhanden ist)
- Parkzeit höchstens 1 Stunde
- Gültigkeit maximal 1 Jahr
- Formlose schriftliche Antragstellung oder Nutzung des Download-Formulars
- Vorlage einer Kopie des Kfz-Scheines
- Der Antrag kann persönlich, per Post, per E-Mail oder Fax gestellt werden.
Wo darf geparkt werden?
- im eingeschränkten Haltverbot
- ohne Entrichtung von Gebühren an Parkscheinautomaten mit Überschreiten der Parkhöchstdauer
- auf Parkplätzen oder Parkstreifen mit begrenzter Parkhöchstdauer über die zugelassene Zeit hinaus
- auf Bewohnerparkplätzen
- in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während dieser Ladezeiten
Beantragung:
- Sie können Parkausweise rechts unter Antragstellung über das dort erreichbare Formular Online bestellen und bezahlen.
- Zur schriftlichen Beantragung eines oder mehrerer Parkausweise verwenden Sie bitte die, rechts im Bereichs Downloads herunterladbare, Datei "Antrag Parkausweis Ambulante Soziale Dienste"(hierfür ist ein aktiviertes JavaScript im PDF-Reader notwendig!).
Gebühren:
- Version Gütersloh: 80 Euro / Jahr und Ausweis
- Version Ostwestfalen (OWL): 120 Euro / Jahr und Ausweis
- Version Nordrhein-Westfalen (NRW): 240 Euro / Jahr und Ausweis
Kontaktdaten
Bürgerbüro
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Parkausweise für ambulante soziale Dienste
Parkerleichterungen und Ausnahmen vom Parkverbot können für Fahrzeuge bestimmter Berufsgruppen ermöglicht werden, z. B. für
- Ambulante soziale Dienste (wie Alten- und Pflegedienste)
- Handwerksbetriebe
- Inhaber von Einzelhandelsgeschäften (Voraussetzungen hierfür: Geschäft liegt im Anwohnerparkbereich, Geschäftsinhaber ist kein Anwohner und es besteht kein eigener Stellplatz)
Die entsprechenden Genehmigungen können befristet für das Stadt- oder Kreisgebiet oder für Handwerksbetriebe für den Regierungsbezirk Detmold (OWL-Parkausweis) erteilt werden.
Allgemeine Informationen:
- Antragsteller/in ist ein ambulanter sozialer Dienst im Rahmen der Pflegeversicherung
- Antragsteller/in ist zwingend für die Betreuung hilfsbedürftiger Personen auf ein Kfz angewiesen
- Ausnahmegenehmigung darf nur bei Betreuungseinsätzen zur Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge in Anspruch genommen werden
- Eine feste Firmenaufschrift auf den Fahrzeugen ist zwingend erforderlich (Es wird ein Nachweis benötigt, dass eine feste Firmenaufschrift vorhanden ist)
- Parkzeit höchstens 1 Stunde
- Gültigkeit maximal 1 Jahr
- Formlose schriftliche Antragstellung oder Nutzung des Download-Formulars
- Vorlage einer Kopie des Kfz-Scheines
- Der Antrag kann persönlich, per Post, per E-Mail oder Fax gestellt werden.
Wo darf geparkt werden?
- im eingeschränkten Haltverbot
- ohne Entrichtung von Gebühren an Parkscheinautomaten mit Überschreiten der Parkhöchstdauer
- auf Parkplätzen oder Parkstreifen mit begrenzter Parkhöchstdauer über die zugelassene Zeit hinaus
- auf Bewohnerparkplätzen
- in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während dieser Ladezeiten
Beantragung:
- Sie können Parkausweise rechts unter Antragstellung über das dort erreichbare Formular Online bestellen und bezahlen.
- Zur schriftlichen Beantragung eines oder mehrerer Parkausweise verwenden Sie bitte die, rechts im Bereichs Downloads herunterladbare, Datei "Antrag Parkausweis Ambulante Soziale Dienste"(hierfür ist ein aktiviertes JavaScript im PDF-Reader notwendig!).
Gebühren:
- Version Gütersloh: 80 Euro / Jahr und Ausweis
- Version Ostwestfalen (OWL): 120 Euro / Jahr und Ausweis
- Version Nordrhein-Westfalen (NRW): 240 Euro / Jahr und Ausweis
Bürgerbüro
001 Berliner Straße 70 33330 Gütersloh
Telefon 05241 82-228
Fax 05241 82-3332
Bürgerbüro
Bürgerbüro
05241 82-2282
buergerbuero@guetersloh.de