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Zuschuss zur Ferienfreizeit

Wer kann den Zuschuss in Anspruch nehmen?

Familien können für ihre Kinder Zuschüsse zu Ferienfreizeiten und Familienerholungsmaßnahmen, wenn sie von anerkannten Trägern der Jugendhilfe durchgeführt werden.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der finanziellen Situation der Familie ab und wird für jeden Einzelfall berechnet. Pro Jahr kann für ein Kind ein Zuschuss gewährt werden.

Kontaktdaten

Abteilung Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

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Wer kann den Zuschuss in Anspruch nehmen?

Familien können für ihre Kinder Zuschüsse zu Ferienfreizeiten und Familienerholungsmaßnahmen, wenn sie von anerkannten Trägern der Jugendhilfe durchgeführt werden.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der finanziellen Situation der Familie ab und wird für jeden Einzelfall berechnet. Pro Jahr kann für ein Kind ein Zuschuss gewährt werden.

Ferienfreizeit Zuschuss https://buergerportal.guetersloh.de:443/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1573/show
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Berliner Straße 70 33330 Gütersloh

Herr

Liman

Zentrale Aufgaben

Haus II, 5. OG, Raum 552

05241 82-2354
peter.liman@guetersloh.de