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Asylbewerberbetreuung und -unterbringung

Verantwortliche Aufgaben der Stadt Gütersloh

"Politisch Verfolgte genießen Asylrecht."

Mit diesen Worten gewährt Art. 16a unseres Grundgesetzes politisch Verfolgten einen hohen Schutz. Asylbewerber und Flüchtlinge leben auch in der Stadt Gütersloh. Sie werden für die Dauer des Asylverfahrens ebenso wie geduldete Ausländer in städtischen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.

Die folgenden Aufgaben werden vom Fachbereich Familie und Soziales wahrgenommen:

  • Aufnahme und Unterbringung von zugewiesenen asylbegehrenden Ausländern, Kriegsflüchtlingen und Kontingentflüchtlingen
  • Individuelle Beratung und sozialarbeiterische Betreuung der Bewohner in den Übergangsheimen; Öffentlichkeitsarbeit
  • Wöchentliche Ausgabe der Barschecks an Asylbewerber
  • Ausgabe von Krankenscheinen an Asylbewerber
  • Organisation und Statistik
  • Verwaltung der städtischen Asylbewerberwohnheime

Ausführliche Informationen zum Asylrecht und zum Asylverfahren einschließlich aktueller Daten und Fakten erhalten Sie auf den Internet-Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Kontaktdaten

Abteilung Senioren- und Behindertenarbeit, Beratung und Betreuung

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

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