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Anmeldung zur Eheschließung
Wenn sich zwei Personen dazu entschließen (standesamtlich) zu heiraten, müssen sie nicht wie früher das Aufgebot bestellen. Seit einigen Jahren ist statt dessen eine Anmeldung zur Eheschließung erforderlich.
Diese kann frühestens sechs Monate vor der standesamtlichen Trauung erfolgen. Die Eheschließung ist bei dem Standesamt, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, anzumelden. Sollten mehrere Wohnsitze vorliegen, sollte nach Möglichkeit das Standesamt ausgewählt werden, bei dem die Hochzeit stattfinden soll.
Nachdem der Standesbeamte festgestellt hat dass kein Ehehindernis besteht, können die Brautleute heiraten. Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich. Trotzdem können weiterhin ein oder zwei Personen als Trauzeugen benannt werden. Gleichgeschlechtliche Paare können eine "eingetragene Lebenspartnerschaft" begründen. Damit wird ein der Ehe ähnlicher Status mit zum Teil gleichen Rechten und Pflichten erreicht.
Da sich die persönlichen Verhältnisse der Verlobten (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen, usw.) von Fall zu Fall unterscheiden, ist es sinnvoll, vor Anmeldung der Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft ein Beratungsgespräch mit dem Standesbeamten zu führen. Hier kann dann insbesondere geklärt werden, welche Unterlagen für die Anmeldung vorliegen müssen.
In jedem Fall nötig:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
Bei ledigen Personen:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister
(>>> Hier können Sie einen Ausdruck aus dem Geburtenregister bequem Online bestellen) - Aufenthaltsbescheinigungen, wenn Sie nicht in Gütersloh wohnen oder einen zweiten Wohnsitz haben
Bei Personen, die bereits verheiratet waren:
- wie oben und zusätzlich
- für die letzte Vorehe:
- Eheurkunden (Heiratsurkunden) mit Auflösungsvermerk (ggfls. mit Übersetzungen) oder
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister
(>>> Hier können Sie Eheurkunden bequem Online bestellen)
- für alle weiteren Vorehen:
- Nachweis oder Angaben über die Eheschließung und Auflösung der Ehe
Bei Personen mit gemeinsamen minderjährigen Kindern:
- Geburtsurkunden der Kinder sowie ggfls. einen Nachweis über die Sorgerechtsregelung
Bei Aussiedlern aus den ehemaligen GUS-Staaten und Polen:
- ggfls. Abschrift vom Familienbuch auf Antrag der Eltern, sonst
- Geburtsurkunde (Original) mit Übersetzung
- Bescheinigungen über die Namenserklärung der Spätaussiedler
- Spätaussiedlerbescheinigung, Vertriebenenausweis, Registrierschein oder Einbürgerungsurkunde
Bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit:
- Geburtsurkunde, möglichst international (sonst: Original mit Übersetzung)
- Ehefähigkeitszeugnis, das in der Regel von der Heimatbehörde ausgestellt wird
Wegen der vielen heimatstaatlichen Besonderheiten und Ausnahmen fragen Sie bitte auf jeden Fall Ihren Standesbeamten !
Wichtig: Alle fremdsprachlichen Urkunden müssen von einem amtlich anerkannten Dolmetscher übersetzt worden sein.
Anmeldungen zur Eheschließung nur nach Terminvereinbarung!
Gebühren:
Prüfung der Ehefähigkeit bei Anmeldung der Eheschließung
- wenn nur deutsches Recht beachtlich ist 45 Euro
- wenn ausländisches Recht zu beachten ist 75 Euro
plus Gebühren für weitere Leistungen
Link:
Kontaktdaten
Standesamt
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Wenn sich zwei Personen dazu entschließen (standesamtlich) zu heiraten, müssen sie nicht wie früher das Aufgebot bestellen. Seit einigen Jahren ist statt dessen eine Anmeldung zur Eheschließung erforderlich.
Diese kann frühestens sechs Monate vor der standesamtlichen Trauung erfolgen. Die Eheschließung ist bei dem Standesamt, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, anzumelden. Sollten mehrere Wohnsitze vorliegen, sollte nach Möglichkeit das Standesamt ausgewählt werden, bei dem die Hochzeit stattfinden soll.
Nachdem der Standesbeamte festgestellt hat dass kein Ehehindernis besteht, können die Brautleute heiraten. Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich. Trotzdem können weiterhin ein oder zwei Personen als Trauzeugen benannt werden. Gleichgeschlechtliche Paare können eine "eingetragene Lebenspartnerschaft" begründen. Damit wird ein der Ehe ähnlicher Status mit zum Teil gleichen Rechten und Pflichten erreicht.
Da sich die persönlichen Verhältnisse der Verlobten (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen, usw.) von Fall zu Fall unterscheiden, ist es sinnvoll, vor Anmeldung der Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft ein Beratungsgespräch mit dem Standesbeamten zu führen. Hier kann dann insbesondere geklärt werden, welche Unterlagen für die Anmeldung vorliegen müssen.
In jedem Fall nötig:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
Bei ledigen Personen:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister
(>>> Hier können Sie einen Ausdruck aus dem Geburtenregister bequem Online bestellen) - Aufenthaltsbescheinigungen, wenn Sie nicht in Gütersloh wohnen oder einen zweiten Wohnsitz haben
Bei Personen, die bereits verheiratet waren:
- wie oben und zusätzlich
- für die letzte Vorehe:
- Eheurkunden (Heiratsurkunden) mit Auflösungsvermerk (ggfls. mit Übersetzungen) oder
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister
(>>> Hier können Sie Eheurkunden bequem Online bestellen)
- für alle weiteren Vorehen:
- Nachweis oder Angaben über die Eheschließung und Auflösung der Ehe
Bei Personen mit gemeinsamen minderjährigen Kindern:
- Geburtsurkunden der Kinder sowie ggfls. einen Nachweis über die Sorgerechtsregelung
Bei Aussiedlern aus den ehemaligen GUS-Staaten und Polen:
- ggfls. Abschrift vom Familienbuch auf Antrag der Eltern, sonst
- Geburtsurkunde (Original) mit Übersetzung
- Bescheinigungen über die Namenserklärung der Spätaussiedler
- Spätaussiedlerbescheinigung, Vertriebenenausweis, Registrierschein oder Einbürgerungsurkunde
Bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit:
- Geburtsurkunde, möglichst international (sonst: Original mit Übersetzung)
- Ehefähigkeitszeugnis, das in der Regel von der Heimatbehörde ausgestellt wird
Wegen der vielen heimatstaatlichen Besonderheiten und Ausnahmen fragen Sie bitte auf jeden Fall Ihren Standesbeamten !
Wichtig: Alle fremdsprachlichen Urkunden müssen von einem amtlich anerkannten Dolmetscher übersetzt worden sein.
Anmeldungen zur Eheschließung nur nach Terminvereinbarung!
Gebühren:
Prüfung der Ehefähigkeit bei Anmeldung der Eheschließung
- wenn nur deutsches Recht beachtlich ist 45 Euro
- wenn ausländisches Recht zu beachten ist 75 Euro
plus Gebühren für weitere Leistungen
Link:
https://buergerportal.guetersloh.de/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1563/show