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Grundbesitzabgaben
Welche Grundbesitzabgaben gibt es?
Die Grundbesitzabgaben umfassen die Grundsteuer sowie die Gebühren für Müllabfuhr Entwässerung und Straßenreinigung.
Während die Grundsteuer ohne konkrete Gegenleistung erhoben wird und allein der Einnahmebeschaffung dient, werden die Benutzungsgebühren als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen erhoben.
Die Grundbesitzabgaben werden in der Regel zum Jahresbeginn zusammengefasst festgesetzt. Sie werden jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres mit dem Quartalsbetrag fällig.
Die jeweiligen Beträge können Sie auch bequem abbuchen lassen. Dazu finden Sie rechts unter Downloads das entsprechende Formular.
Durch den FB Finanzen / Abgaben wurde die sog."Erklärung zur Übernahme der Grundbesitzabgaben" (Übernahmeerklärung) als Formular entworfen.
Durch diese erklären sich Käufer und Verkäufer eines Objektes durch Unterschrift damit einverstanden, dass die Grundbesitzabgaben einschließlich Grundsteuer bereits auf den Käufer umgeschrieben werden können, ohne dass ein aktueller Grundbuchauszug (für die Umschreibung der Gebühren) eingereicht werden und ohne dass die Zurechnungsfortschreibung des Finanzamtes vorliegen muss.
Als Datum der Übernahme kann hier allerdings nur der jeweils 1. eines Monats eingetragen werden.
Für Rückfragen in diesen Angelegenheiten wenden Sie sich an die Sachbearbeiter für die Grundsteuer
Mail:
Kontaktdaten:
Frau Sommerfeld Grundsteuer
Frau Tasar Grundsteuer
Frau Drees Gartenwasser-/Eigenwasserzähler/Personentarif
Frau Gök Niederschlagswasser/Schmutzwasser WBI
Frau Lübbe Müllabfuhr/Straßenreinigung
Herr Koschmieder Schmutzwasser SWG
Kontaktdaten
Abteilung Abgaben - FB Finanzen
Friedrich-Ebert-Straße 54
33330 Gütersloh
Downloads
Welche Grundbesitzabgaben gibt es?
Die Grundbesitzabgaben umfassen die Grundsteuer sowie die Gebühren für Müllabfuhr Entwässerung und Straßenreinigung.
Während die Grundsteuer ohne konkrete Gegenleistung erhoben wird und allein der Einnahmebeschaffung dient, werden die Benutzungsgebühren als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen erhoben.
Die Grundbesitzabgaben werden in der Regel zum Jahresbeginn zusammengefasst festgesetzt. Sie werden jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres mit dem Quartalsbetrag fällig.
Die jeweiligen Beträge können Sie auch bequem abbuchen lassen. Dazu finden Sie rechts unter Downloads das entsprechende Formular.
Durch den FB Finanzen / Abgaben wurde die sog."Erklärung zur Übernahme der Grundbesitzabgaben" (Übernahmeerklärung) als Formular entworfen.
Durch diese erklären sich Käufer und Verkäufer eines Objektes durch Unterschrift damit einverstanden, dass die Grundbesitzabgaben einschließlich Grundsteuer bereits auf den Käufer umgeschrieben werden können, ohne dass ein aktueller Grundbuchauszug (für die Umschreibung der Gebühren) eingereicht werden und ohne dass die Zurechnungsfortschreibung des Finanzamtes vorliegen muss.
Als Datum der Übernahme kann hier allerdings nur der jeweils 1. eines Monats eingetragen werden.
Für Rückfragen in diesen Angelegenheiten wenden Sie sich an die Sachbearbeiter für die Grundsteuer
Mail:
Kontaktdaten:
Frau Sommerfeld Grundsteuer
Frau Tasar Grundsteuer
Frau Drees Gartenwasser-/Eigenwasserzähler/Personentarif
Frau Gök Niederschlagswasser/Schmutzwasser WBI
Frau Lübbe Müllabfuhr/Straßenreinigung
Herr Koschmieder Schmutzwasser SWG
https://buergerportal.guetersloh.de/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1549/show