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Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe-, Arbeitslosengeld II- oder Asylbewerberleistungen analog dem SGB XII beziehen, können auf Antrag sogenannte „Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben in der Gemeinschaft“ erhalten.

Wer genau kann die Leistungen erhalten?

Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Arbeitslosengeld II
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
  • Wohngeld und zeitgleich Kindergeld
  • Sozialhilfe
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 2 AsylbLG)
    (analog dem SGB XII)

Die Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten. Alle anderen Leistungen können Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragen, wenn sie eine allgemeine- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung beziehen.

Alle Leistungen sind gesondert zu beantragen, mit Ausnahme der 100,- € jährlich für den Schulbedarf, wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten.

Wichtig: Für jedes Kind ist ein eigener Antrag zu stellen!

Sofern Sie den Antrag auf diese Leistungen bis zum 30.06.2011 gestellt haben, können Sie diese Leistungen rückwirkend zum 01.01.2011 erhalten; für die Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeld gilt für die rückwirkende Leistungsgewährung eine Verjährungsfrist von vier Jahren.

 

Welche Leistungen gibt es für mein Kind?

  • Eintägige Ausflüge von Schule oder Kita

Hier werden für Sie die tatsächlichen Kosten, z.B. für den Eintritt in ein Museum, übernommen.

  • Mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kita

Auch hier werden für Sie die tatsächlichen Kosten, z.B. für Übernachtungen sowie Hin- und Rückfahrten, übernommen.

 

  • 100 Euro jährlich für Schulbedarf.

Sie erhalten einen Betrag, um Schulmaterialien zu beschaffen, z.B. Schulranzen, Schulrucksack und Sportzeug, Material zum Schreiben, Rechnen, Malen oder Basteln.

70,- € werden am 1. August, 30,- € werden am 1. Februar jeden Jahres ausgezahlt. 

  • Zuschuss zu den Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler

Sie erhalten den Zuschuss, wenn die tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten in die Schule und zurück nicht vollständig von Dritten (z.B. vom Land, vom Kreis oder der Gemeinde) übernommen werden.

  • Angemessene Lernförderung

Ihr Kind erhält auf Antrag die notwendige Lernförderung. Das ist insbesondere der Fall, wenn Nachhilfeunterricht erforderlich ist, damit Ihr Kind die Versetzung schafft. Die Lernförderung kann in der Schule oder außerhalb der Schule stattfinden. Der Förderbedarf wird durch die Lehrerinnen und Lehrer festgestellt und unkompliziert bescheinigt.

  • Mittagsverpflegung in Schule, Kita, Hort oder Tagespflege

Möchte Ihr Kind an der Mittagsverpflegung seiner Schule, seiner Kita, seines Hortes oder im Rahmen der Tagespflege teilnehmen, dann erhalten Sie einen Zuschuss zu den Kosten.

  • Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

Sie können auch Unterstützung für Sport-, Spiel- oder Kulturaktivitäten Ihres Kindes erhalten. Für z.B. Musikschulunterricht oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein werden für jedes Kind 10 Euro monatlich, also bis zu 120 Euro im Jahr, übernommen. Ab Geburt haben Kinder einen Anspruch auf diese Leistungen. So können Väter und Mütter z.B. auch mit ihren Kindern das Prager-Eltern-Kind-Programm (PEKiP), Babyschwimmen oder Babymassage wie auch kostenpflichtige Krabbel- und Spielgruppen von anerkannten Trägern besuchen. Ebenso können Ferienfreizeiten bezuschusst werden.

Sie erhalten diese Leistungen entweder durch Gutscheine, Direktzahlung an den jeweiligen Anbieter oder durch Überweisung auf Ihr Konto ausgezahlt.

Wo kann ich den Antrag stellen?

Alle Leistungen (bis auf das Schulbedarfspaket) sind gesondert zu beantragen. Den Antrag erhalten Sie bei uns im Rathaus oder im Internet auf den Seiten des Kreises Gütersloh (www.kreis-guetersloh.de) unter dem folgenden Link:

Kreis Gütersloh Kreisverwaltung - Bildungs- und Teilhabepaket

Ab dem 01.01.2012 hat der neue Fachbereich 5 des Kreises Gütersloh die Aufgaben aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für alle Leistungsberechtigten im Kreis Gütersloh übernommen. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden dann einheitlich für die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II), SGB XII (Sozialhilfe), Wohngeld nach dem WoGG oder Kinderzuschlag nach dem BKGG durch ein Team bearbeitet. Das Team für die BuT- Leistungen befindet sich zentral im

Kreis Gütersloh, Jobcenter 5.4.5, Team Bildung und Teilhabe, Kaiserstr. 5 in 33330 Gütersloh.

Postanschrift:

Kreis Gütersloh
Jobcenter 5.4.5
Team BuT
Postfach 16 65
33330 Gütersloh.

Erreichbar ist das Team BuT unter Telefonnummer 05241 – 85 4469 oder dem Teampostfach JC-GT-BuT@gt-net.de

Ausnahme: Für die Bezieher von Leistungen nach dem AsylbLG analog SGB XII sind weiterhin die jeweiligen Sachbearbeiter/-innen im FB Familie und Soziales der Stadt Gütersloh zuständig.

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter www.bildungspaket.bmas.de

Kontaktdaten

Kreis Gütersloh

Herzebrocker Straße 140

33334 Gütersloh

Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe-, Arbeitslosengeld II- oder Asylbewerberleistungen analog dem SGB XII beziehen, können auf Antrag sogenannte „Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben in der Gemeinschaft“ erhalten.

Wer genau kann die Leistungen erhalten?

Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Arbeitslosengeld II
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
  • Wohngeld und zeitgleich Kindergeld
  • Sozialhilfe
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 2 AsylbLG)
    (analog dem SGB XII)

Die Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten. Alle anderen Leistungen können Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragen, wenn sie eine allgemeine- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung beziehen.

Alle Leistungen sind gesondert zu beantragen, mit Ausnahme der 100,- € jährlich für den Schulbedarf, wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten.

Wichtig: Für jedes Kind ist ein eigener Antrag zu stellen!

Sofern Sie den Antrag auf diese Leistungen bis zum 30.06.2011 gestellt haben, können Sie diese Leistungen rückwirkend zum 01.01.2011 erhalten; für die Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeld gilt für die rückwirkende Leistungsgewährung eine Verjährungsfrist von vier Jahren.

 

Welche Leistungen gibt es für mein Kind?

  • Eintägige Ausflüge von Schule oder Kita

Hier werden für Sie die tatsächlichen Kosten, z.B. für den Eintritt in ein Museum, übernommen.

  • Mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kita

Auch hier werden für Sie die tatsächlichen Kosten, z.B. für Übernachtungen sowie Hin- und Rückfahrten, übernommen.

 

  • 100 Euro jährlich für Schulbedarf.

Sie erhalten einen Betrag, um Schulmaterialien zu beschaffen, z.B. Schulranzen, Schulrucksack und Sportzeug, Material zum Schreiben, Rechnen, Malen oder Basteln.

70,- € werden am 1. August, 30,- € werden am 1. Februar jeden Jahres ausgezahlt. 

  • Zuschuss zu den Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler

Sie erhalten den Zuschuss, wenn die tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten in die Schule und zurück nicht vollständig von Dritten (z.B. vom Land, vom Kreis oder der Gemeinde) übernommen werden.

  • Angemessene Lernförderung

Ihr Kind erhält auf Antrag die notwendige Lernförderung. Das ist insbesondere der Fall, wenn Nachhilfeunterricht erforderlich ist, damit Ihr Kind die Versetzung schafft. Die Lernförderung kann in der Schule oder außerhalb der Schule stattfinden. Der Förderbedarf wird durch die Lehrerinnen und Lehrer festgestellt und unkompliziert bescheinigt.

  • Mittagsverpflegung in Schule, Kita, Hort oder Tagespflege

Möchte Ihr Kind an der Mittagsverpflegung seiner Schule, seiner Kita, seines Hortes oder im Rahmen der Tagespflege teilnehmen, dann erhalten Sie einen Zuschuss zu den Kosten.

  • Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

Sie können auch Unterstützung für Sport-, Spiel- oder Kulturaktivitäten Ihres Kindes erhalten. Für z.B. Musikschulunterricht oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein werden für jedes Kind 10 Euro monatlich, also bis zu 120 Euro im Jahr, übernommen. Ab Geburt haben Kinder einen Anspruch auf diese Leistungen. So können Väter und Mütter z.B. auch mit ihren Kindern das Prager-Eltern-Kind-Programm (PEKiP), Babyschwimmen oder Babymassage wie auch kostenpflichtige Krabbel- und Spielgruppen von anerkannten Trägern besuchen. Ebenso können Ferienfreizeiten bezuschusst werden.

Sie erhalten diese Leistungen entweder durch Gutscheine, Direktzahlung an den jeweiligen Anbieter oder durch Überweisung auf Ihr Konto ausgezahlt.

Wo kann ich den Antrag stellen?

Alle Leistungen (bis auf das Schulbedarfspaket) sind gesondert zu beantragen. Den Antrag erhalten Sie bei uns im Rathaus oder im Internet auf den Seiten des Kreises Gütersloh (www.kreis-guetersloh.de) unter dem folgenden Link:

Kreis Gütersloh Kreisverwaltung - Bildungs- und Teilhabepaket

Ab dem 01.01.2012 hat der neue Fachbereich 5 des Kreises Gütersloh die Aufgaben aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für alle Leistungsberechtigten im Kreis Gütersloh übernommen. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden dann einheitlich für die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II), SGB XII (Sozialhilfe), Wohngeld nach dem WoGG oder Kinderzuschlag nach dem BKGG durch ein Team bearbeitet. Das Team für die BuT- Leistungen befindet sich zentral im

Kreis Gütersloh, Jobcenter 5.4.5, Team Bildung und Teilhabe, Kaiserstr. 5 in 33330 Gütersloh.

Postanschrift:

Kreis Gütersloh
Jobcenter 5.4.5
Team BuT
Postfach 16 65
33330 Gütersloh.

Erreichbar ist das Team BuT unter Telefonnummer 05241 – 85 4469 oder dem Teampostfach JC-GT-BuT@gt-net.de

Ausnahme: Für die Bezieher von Leistungen nach dem AsylbLG analog SGB XII sind weiterhin die jeweiligen Sachbearbeiter/-innen im FB Familie und Soziales der Stadt Gütersloh zuständig.

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter www.bildungspaket.bmas.de

Bildungspaket Teilhabepaket Teilhabe Bildungsgutschein Lernförderung Nachhilfe Schülerfahrtkosten Schulbedarf Bildungsscheck Vereinsbeiträge Kinderzuschlag https://buergerportal.guetersloh.de:443/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1544/show
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Fax 05241 85-4000