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Teilungsgenehmigung / Negativattest
Planen Sie ihr Grundstück zu teilen?
Damit ein geteiltes Grundstück in das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster eingetragen werden kann, muss für das entsprechende Grundstück eine Teilungsgenehmigung ausgestellt werden. Eine Teilungsgenehmigung wird immer dann ausgestellt, wenn ein bebautes Grundstück geteilt wird. Dabei darf durch die geplante Teilung kein bauordnungsrechtlich unzulässiger Zustand (z. B. Abstandflächenverstoß) geschaffen werden. Für unbebaute Grundstücke wird in dem sogenannten Negativattest bescheinigt, dass keine Teilungsgenehmigung erforderlich ist.
Eine Teilung liegt auch dann vor, wenn mindestens ein Teil einem anderen Grundstück zugeschlagen wird.
Erforderliche Unterlagen:
Teilungsantrag
Bauzeichnungen (nur bei bebauten Grundstücken)
Lageplan (nicht älter als 6 Monate, Maßstab 1:500)
Links:
Abgrenzung der Gebietszuständigkeiten im Genehmigungsverfahren und im Außendienst (Baukontrolle)
Kontaktdaten
Abteilung Bauverwaltungsservice
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh