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Hausnummernvergabe in Gütersloh

Informationen zur Vergabe von Hausnummern im Bereich der Stadt Gütersloh

Jedes Gebäude ist mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen. Sie muß mindestens 8 cm hoch sein (5 cm für Buchstabenzusätze) und gut erkennbar am Haus angebraucht werden. Nebengebäude z.B. Garagen erhalten keine eigenständige Nummerierung.

Die Vergabe der Hausnummern wird vom Fachbereich Vermessung vorgenommen. In der Regel wird dem Bauherrn eine neue Hausnummer im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mitgeteilt. Ein Zugriff über „Bauakte-Online“ ist möglich.

Bei Umnummerierungen (z. B. bei Eingangsverlegungen oder Änderung des Straßennamens) erhält der Grundstückseigentümer einen entsprechenden Bescheid und muss neben der alten auch die neue Hausnummer am Haus anbringen. Dabei ist die bisherige Hausnummer mit roter Farbe durchzustreichen. Sie kann frühestens nach einem Jahr entfernt werden.

Hausnummern werden grundsätzlich so vergeben, dass sich die geraden Hausnummern immer auf der rechten und die ungeraden Hausnummern immer auf der linken Straßenseite befinden (jeweils von der Stadtmitte aus gesehen). Bei verzweigenden Straßen und Stichstraßen ist oftmals eine abweichende Nummerierung notwendig.

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