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Baugenehmigung (Nutzungsänderung)

Wann benötigen Sie eine Nutzungsänderung?

 Eine Baugenehmigung in Form einer Nutzungsänderung wird immer dann benötigt, wenn die bisher genehmigte Nutzung verändert werden soll. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn ein nicht benutzter Dachraum als Wohnraum genutzt werden soll, eine Wohnung in ein Büro umgewandelt wird oder in einem Lebensmittelladen eine Gaststätte eröffnen soll.

Erforderliche Unterlagen:

  • vereinfachter Bauantrag
  • Betriebsbeschreibung für gewerbliche oder landwirtschaftliche Betriebe (ggf. mit Maschinenaufstellungsplan mit Rettungswegen und Notausgängen, falls nicht bereits in den Grundrisszeichnungen dargestellt)
  • Lageplan (nicht älter als 6 Monate, Maßstab 1:500)
  • Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung Beglaubigter Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte (Beglaubigung nicht erforderlich bei Vorlage eines amtlichen Lageplanes)
  • Auszug aus der Deutschen Grundkarte 1:5000 Bauzeichnungen (Grundrisse aller Geschosse, Schnitt/e und Ansichten im Maßstab 1:100)
  • ggf. Nachweis des Schallschutzes und ein Brandschutzkonzept


Den für die Bauanfrage und den Bauantrag notwendigen Ausdruck der Liegenschaftskarte können Sie >>> hier online bestellen!

In begründeten Einzelfällen können weitere Unterlagen angefordert werden, wenn sie zur Beurteilung erforderlich sind.

Für die Prüfung des Artenschutzes hat die Abteilung Umwelt des Kreises Gütersloh einen Vordruck entwickelt, der dem Bauantrag beizufügen ist.

Der Vordruck ist auf der Internetseite des Kreises Gütersloh unter folgendem Link zu finden:

 

Abgrenzung der Gebietszuständigkeiten im Genehmigungsverfahren und im Außendienst (Baukontrolle)

 

Gebühren:

  • Je nach Prüfungsumfang beträgt die Gebühr zwischen 50 Euro und 2.500 Euro.

Kontaktdaten

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