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Baugenehmigung Garagen und überdachte Stellplätze

Wofür benötigen Sie eine Baugenehmigung für eine Garage?

Für die Errichtung von Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) wird grundsätzlich eine Baugenehmigung benötigt. Liegt die Nutzfläche unter 1.000 m², wird die Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren erteilt. Bei einer Nutzfläche unter 1.000 m² kommt in Bebauungsplangebieten eine Freistellung in Betracht, wenn die Garage einem Wohngebäude zugeordnet ist.

Gemeinsam haben alle drei Garagengrößen, dass zwischen Straße und Garage mindestens 3 Meter Stauraum zur Verfügung stehen muss. Außerdem müssen bei grenznahen Garagen (bis zu 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück) folgende Maximalgrößen eingehalten werden: Länge: 9 Meter an einer Nachbargrenze; insgesamt darf die Grenzbebauung an mehreren Nachbargrenzen 15 Meter nicht überschreiten. Höhe: die mittlere Wandhöhe darf nicht mehr als 3 Meter über der natürlichen Geländeoberfläche an der Nachbargrenze betragen. Die Höhe von Giebelflächen ist bei der mittleren Wandhöhe mit zu berücksichtigen. Die Höhe von Dächern und Dachteilen mit einer Dachneigung von mehr als 30° werden der mittleren Wandhöhe hinzugerechnet.

Erforderliche Unterlagen

Den für die Bauanfrage und den Bauantrag notwendigen Ausdruck der Liegenschaftskarte können Sie >>> hier online bestellen!

Bitte unter dem Freistellungsverfahren bzw. vereinfachten Verfahren nachschlagen.

Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Prüfung des Standsicherheitsnachweises und so weiter werden gesondert berechnet.

Gebühren:

Die Gebühr errechnet sich in der Regel auf der Grundlage des Brutto-Rauminhaltes multipliziert mit dem landeseinheitlichen

Rohbauwert von 71 bis 115 €/m³ x m³ umbauten Raum x 6 v. T. oder 10 v. T. oder 13 v. T.
(von Tausend-Satz je nach Art des Bauvorhabens)

Die Gebühr beträgt jedoch mindestens 50 Euro.

 

Abgrenzung der Gebietszuständigkeiten im Genehmigungsverfahren und im Außendienst (Baukontrolle)

 

 

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Baugenehmigung Garagen und überdachte Stellplätze

Wofür benötigen Sie eine Baugenehmigung für eine Garage?

Für die Errichtung von Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) wird grundsätzlich eine Baugenehmigung benötigt. Liegt die Nutzfläche unter 1.000 m², wird die Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren erteilt. Bei einer Nutzfläche unter 1.000 m² kommt in Bebauungsplangebieten eine Freistellung in Betracht, wenn die Garage einem Wohngebäude zugeordnet ist.

Gemeinsam haben alle drei Garagengrößen, dass zwischen Straße und Garage mindestens 3 Meter Stauraum zur Verfügung stehen muss. Außerdem müssen bei grenznahen Garagen (bis zu 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück) folgende Maximalgrößen eingehalten werden: Länge: 9 Meter an einer Nachbargrenze; insgesamt darf die Grenzbebauung an mehreren Nachbargrenzen 15 Meter nicht überschreiten. Höhe: die mittlere Wandhöhe darf nicht mehr als 3 Meter über der natürlichen Geländeoberfläche an der Nachbargrenze betragen. Die Höhe von Giebelflächen ist bei der mittleren Wandhöhe mit zu berücksichtigen. Die Höhe von Dächern und Dachteilen mit einer Dachneigung von mehr als 30° werden der mittleren Wandhöhe hinzugerechnet.

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Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Prüfung des Standsicherheitsnachweises und so weiter werden gesondert berechnet.

Gebühren:

Die Gebühr errechnet sich in der Regel auf der Grundlage des Brutto-Rauminhaltes multipliziert mit dem landeseinheitlichen

Rohbauwert von 71 bis 115 €/m³ x m³ umbauten Raum x 6 v. T. oder 10 v. T. oder 13 v. T.
(von Tausend-Satz je nach Art des Bauvorhabens)

Die Gebühr beträgt jedoch mindestens 50 Euro.

 

Abgrenzung der Gebietszuständigkeiten im Genehmigungsverfahren und im Außendienst (Baukontrolle)

 

 

Baugenehmigung Bauanzeige Baugenehmigungsverfahren Bauvoranfrage Garagen Stellplätze https://buergerportal.guetersloh.de:443/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1519/show
Sachgebiet Außendienst Technik - FB Bauordnung
Berliner Straße 70 33330 Gütersloh
Telefon 05241 82-2398
Fax 05214 82-3390

Bereich Nordhorn

Technische Sachbearbeitung für Nordhorn und die Fa. Miele

Haus I, R608, 6.OG

05241 82-2395

Bereich Spexard, Kattenstroth, Determeyersiedlung

Technische Sachbearbeitung für die Stadtteile Spexard, Kattenstroth und die Determeyersiedlung

Haus I, R612, 6.OG

05241 82-2763

Abteilungsleitung Technik und Bereich Innenstadt

Technische Sachbearbeitung

Haus I, R603, 6.OG

05241 82-3276

Bereich Nördliches Stadtgebiet

Technische Sachbearbeitung für die Stadtbereiche Niehorst, Hollen, Ebbesloh, Isselhorst, das Gewerbegebiet Dieselstraße/B61 und die Fa. Bertelsmann

Haus I, R604, 6.OG

05241 82-3382

Bereich Friedrichsdorf, Avenwedde

Technische Sachbearbeitung für die Bereiche Friedrichsdorf und Avenwedde

Haus I, R607, 6.OG

05241 82-3328

Außendienst im westlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Ebbesloh, Niehorst, Blankenhagen, Hollen und Pavenstädt

Haus I, R604, 6.OG

05241 82-3381

Außendienst im südlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Nordhorn, Spexard, Kattenstroth, Sundern und der Innenstadt südöstlich der Bahnlinie

Haus I, R606, 6.OG

05241 82-3380

Wiederkehrende Prüfungen und Brandverhütungsschau

Außendienst - Wiederkehrende Prüfungen, Brandverhütungsschau

Haus I, R606, 6.OG

05241 82-2728

Bereich Sundern

Technische Sachbearbeitung für den Bereich Sundern

Haus I, R612, 6.OG

05241 82-3384

Bereich Nordwest

Technische Sachbearbeitung für Blankenhagen und die Baugebiete beiderseits der Kahlertstraße, Mohns Park, Auf der Benkert und Flughafen.

Haus I, R603, 6.OG

05241 82-2394

Bereich Gütersloh-West

Technische Sachbearbeitung für Pavenstädt und das Gewerbegebiet Hans-Böckler-Straße

Haus I, R603, 6.OG

05241 82-2396

Außendienst im nordöstlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Friedrichsdorf, Isselhorst, Avenwedde-Bahnhof und Avenwedde-Mitte

Haus I, R607, 6.OG

05241 82-3383
Abteilung Bauverwaltungsservice
Berliner Straße 70 33330 Gütersloh
Telefon 05241 82-3292
Fax 05241 82-3390

Bereich Nordhorn

Technische Sachbearbeitung für Nordhorn und die Fa. Miele

Haus I, R608, 6.OG

05241 82-2395

Bereich Spexard, Kattenstroth, Determeyersiedlung

Technische Sachbearbeitung für die Stadtteile Spexard, Kattenstroth und die Determeyersiedlung

Haus I, R612, 6.OG

05241 82-2763

Abteilungsleitung Technik und Bereich Innenstadt

Technische Sachbearbeitung

Haus I, R603, 6.OG

05241 82-3276

Bereich Nördliches Stadtgebiet

Technische Sachbearbeitung für die Stadtbereiche Niehorst, Hollen, Ebbesloh, Isselhorst, das Gewerbegebiet Dieselstraße/B61 und die Fa. Bertelsmann

Haus I, R604, 6.OG

05241 82-3382

Bereich Friedrichsdorf, Avenwedde

Technische Sachbearbeitung für die Bereiche Friedrichsdorf und Avenwedde

Haus I, R607, 6.OG

05241 82-3328

Außendienst im westlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Ebbesloh, Niehorst, Blankenhagen, Hollen und Pavenstädt

Haus I, R604, 6.OG

05241 82-3381

Außendienst im südlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Nordhorn, Spexard, Kattenstroth, Sundern und der Innenstadt südöstlich der Bahnlinie

Haus I, R606, 6.OG

05241 82-3380

Wiederkehrende Prüfungen und Brandverhütungsschau

Außendienst - Wiederkehrende Prüfungen, Brandverhütungsschau

Haus I, R606, 6.OG

05241 82-2728

Bereich Sundern

Technische Sachbearbeitung für den Bereich Sundern

Haus I, R612, 6.OG

05241 82-3384

Bereich Nordwest

Technische Sachbearbeitung für Blankenhagen und die Baugebiete beiderseits der Kahlertstraße, Mohns Park, Auf der Benkert und Flughafen.

Haus I, R603, 6.OG

05241 82-2394

Bereich Gütersloh-West

Technische Sachbearbeitung für Pavenstädt und das Gewerbegebiet Hans-Böckler-Straße

Haus I, R603, 6.OG

05241 82-2396

Außendienst im nordöstlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Friedrichsdorf, Isselhorst, Avenwedde-Bahnhof und Avenwedde-Mitte

Haus I, R607, 6.OG

05241 82-3383
Sachgebiet allgemeine Verwaltung Bauordnung - FB63 Bauordnung
Berliner Straße 70 33330 Gütersloh
Telefon 05214 82-2398
Fax 05241 82-3390

Bereich Nordhorn

Technische Sachbearbeitung für Nordhorn und die Fa. Miele

Haus I, R608, 6.OG

05241 82-2395

Bereich Spexard, Kattenstroth, Determeyersiedlung

Technische Sachbearbeitung für die Stadtteile Spexard, Kattenstroth und die Determeyersiedlung

Haus I, R612, 6.OG

05241 82-2763

Abteilungsleitung Technik und Bereich Innenstadt

Technische Sachbearbeitung

Haus I, R603, 6.OG

05241 82-3276

Bereich Nördliches Stadtgebiet

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05241 82-3382

Bereich Friedrichsdorf, Avenwedde

Technische Sachbearbeitung für die Bereiche Friedrichsdorf und Avenwedde

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05241 82-3328

Außendienst im westlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Ebbesloh, Niehorst, Blankenhagen, Hollen und Pavenstädt

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Außendienst im südlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Nordhorn, Spexard, Kattenstroth, Sundern und der Innenstadt südöstlich der Bahnlinie

Haus I, R606, 6.OG

05241 82-3380

Wiederkehrende Prüfungen und Brandverhütungsschau

Außendienst - Wiederkehrende Prüfungen, Brandverhütungsschau

Haus I, R606, 6.OG

05241 82-2728

Bereich Sundern

Technische Sachbearbeitung für den Bereich Sundern

Haus I, R612, 6.OG

05241 82-3384

Bereich Nordwest

Technische Sachbearbeitung für Blankenhagen und die Baugebiete beiderseits der Kahlertstraße, Mohns Park, Auf der Benkert und Flughafen.

Haus I, R603, 6.OG

05241 82-2394

Bereich Gütersloh-West

Technische Sachbearbeitung für Pavenstädt und das Gewerbegebiet Hans-Böckler-Straße

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05241 82-2396

Außendienst im nordöstlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Friedrichsdorf, Isselhorst, Avenwedde-Bahnhof und Avenwedde-Mitte

Haus I, R607, 6.OG

05241 82-3383