BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Entwässerung, Grundstücksentwässerung
Wohin mit dem Abwasser, wohin mit dem Regenwasser?
Jeder Grundstückseigentümer hat das Recht aber auch die Pflicht, ein bebautes Grundstück an einen Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswasserkanal anzuschließen, wenn dieser in unmittelbarer Nähe des Grundstücks verläuft, betriebsfertig hergestellt wurde, und für die zusätzlich Kapazität ausgelegt ist. Der Anschluss ist getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser vorzunehmen.
Neben der sogenannten Anschlusspflicht besteht auch eine Benutzungspflicht. Das bedeutet, dass, wenn ein Abwasseranschluss vorhanden ist, alle auf dem Grundstück anfallenden Abwässer in das städtische Abwassernetz eingespeist werden müssen.
Grundstückseigentümer können auf Antrag vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit werden, wenn sie entweder ein besonders begründetes Interesse an der anderweitigen Beseitigung oder Verwertung des Schmutzwassers haben. Lediglich eine Anzeige bei der Stadt ist erforderlich, wenn das Niederschlagswasser als Brauchwasser genutzt werden soll. Kann das Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickern, besteht hierfür auch keine Einleitungspflicht.
Der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz ist vorab zu beantragen. Mit der Einleitung darf erst nach Abnahme und Genehmigung des Anschlusses begonnen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Entwässerungsantrag
- Beschreibung der auf dem Grundstück geplanten Anlage
- Lageplan des Grundstückes im Maßstab 1:500
- Bauzeichnung im Maßstab 1:100 (Grundrisse und Schnitte)
- ggf. bestehende Direkteinleitungen in Gewässer
bei Gewerbebetrieben:
- Informationen zu Betriebsbeschreibung sowie Art und Menge des anfallenden Abwassers
Gebühren:
Je Anschluss 30 Euro.
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Regel zwei Kanalanschlüsse mit zwei getrennten Rechnungen erhalten!
Für die laufenden Abwassergebühren schlagen Sie bitte unter >>> Abwassergebühr nach.
Kontaktdaten
Abteilung Stadtentwässerung - FB66 Tiefbau
Eickhoffstr. 38/40
33330 Gütersloh
Downloads
Wohin mit dem Abwasser, wohin mit dem Regenwasser?
Jeder Grundstückseigentümer hat das Recht aber auch die Pflicht, ein bebautes Grundstück an einen Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswasserkanal anzuschließen, wenn dieser in unmittelbarer Nähe des Grundstücks verläuft, betriebsfertig hergestellt wurde, und für die zusätzlich Kapazität ausgelegt ist. Der Anschluss ist getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser vorzunehmen.
Neben der sogenannten Anschlusspflicht besteht auch eine Benutzungspflicht. Das bedeutet, dass, wenn ein Abwasseranschluss vorhanden ist, alle auf dem Grundstück anfallenden Abwässer in das städtische Abwassernetz eingespeist werden müssen.
Grundstückseigentümer können auf Antrag vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit werden, wenn sie entweder ein besonders begründetes Interesse an der anderweitigen Beseitigung oder Verwertung des Schmutzwassers haben. Lediglich eine Anzeige bei der Stadt ist erforderlich, wenn das Niederschlagswasser als Brauchwasser genutzt werden soll. Kann das Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickern, besteht hierfür auch keine Einleitungspflicht.
Der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz ist vorab zu beantragen. Mit der Einleitung darf erst nach Abnahme und Genehmigung des Anschlusses begonnen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Entwässerungsantrag
- Beschreibung der auf dem Grundstück geplanten Anlage
- Lageplan des Grundstückes im Maßstab 1:500
- Bauzeichnung im Maßstab 1:100 (Grundrisse und Schnitte)
- ggf. bestehende Direkteinleitungen in Gewässer
bei Gewerbebetrieben:
- Informationen zu Betriebsbeschreibung sowie Art und Menge des anfallenden Abwassers
Gebühren:
Je Anschluss 30 Euro.
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Regel zwei Kanalanschlüsse mit zwei getrennten Rechnungen erhalten!
Für die laufenden Abwassergebühren schlagen Sie bitte unter >>> Abwassergebühr nach.
Herr
Neufeld
Stadtentwässerung: Genehmigungen, gewerbliche und industrielle Einleitungen
Außenstelle Eickhoffstr, 2. OG, R. 40-201
Herr
Arhelger
Technische Sachbearbeitung
Außenstelle Eickhoffstr, 2. OG, R. 40-208
Herr
Kruck
Kleinkläranlagen, Genehmigungen
Außenstelle Eickhoffstr, 2. OG, R. 40-207
Herr
Uhlemeyer
Stadtentwässerung: Grundstücksentwässerung, Entwässerungsanträge
Außenstelle Eickhoffstr, 2. OG, R. 40-201
Verwaltung Tiefbau
Außenstelle Eickhoffstr, 2. OG, R. 38-206