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Entwässerung, Grundstücksentwässerung

Wohin mit dem Abwasser, wohin mit dem Regenwasser?

Jeder Grundstückseigentümer hat das Recht aber auch die Pflicht, ein bebautes Grundstück an einen Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswasserkanal anzuschließen, wenn dieser in unmittelbarer Nähe des Grundstücks verläuft, betriebsfertig hergestellt wurde, und für die zusätzlich Kapazität ausgelegt ist. Der Anschluss ist getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser vorzunehmen.

Neben der sogenannten Anschlusspflicht besteht auch eine Benutzungspflicht. Das bedeutet, dass, wenn ein Abwasseranschluss vorhanden ist, alle auf dem Grundstück anfallenden Abwässer in das städtische Abwassernetz eingespeist werden müssen.

Grundstückseigentümer können auf Antrag vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit werden, wenn sie entweder ein besonders begründetes Interesse an der anderweitigen Beseitigung oder Verwertung des Schmutzwassers haben. Lediglich eine Anzeige bei der Stadt ist erforderlich, wenn das Niederschlagswasser als Brauchwasser genutzt werden soll. Kann das Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickern, besteht hierfür auch keine Einleitungspflicht.

Der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz ist vorab zu beantragen. Mit der Einleitung darf erst nach Abnahme und Genehmigung des Anschlusses begonnen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Entwässerungsantrag
  • Beschreibung der auf dem Grundstück geplanten Anlage
  • Lageplan des Grundstückes im Maßstab 1:500
  • Bauzeichnung im Maßstab 1:100 (Grundrisse und Schnitte)
  • ggf. bestehende Direkteinleitungen in Gewässer

bei Gewerbebetrieben:

  • Informationen zu Betriebsbeschreibung sowie Art und Menge des anfallenden Abwassers

Gebühren:

Je Anschluss 30 Euro.
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Regel zwei Kanalanschlüsse mit zwei getrennten Rechnungen erhalten!
Für die laufenden Abwassergebühren schlagen Sie bitte unter >>> Abwassergebühr nach.

Kontaktdaten

Abteilung Stadtentwässerung - FB66 Tiefbau

Eickhoffstr. 38/40

33330 Gütersloh

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Wohin mit dem Abwasser, wohin mit dem Regenwasser?

Jeder Grundstückseigentümer hat das Recht aber auch die Pflicht, ein bebautes Grundstück an einen Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswasserkanal anzuschließen, wenn dieser in unmittelbarer Nähe des Grundstücks verläuft, betriebsfertig hergestellt wurde, und für die zusätzlich Kapazität ausgelegt ist. Der Anschluss ist getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser vorzunehmen.

Neben der sogenannten Anschlusspflicht besteht auch eine Benutzungspflicht. Das bedeutet, dass, wenn ein Abwasseranschluss vorhanden ist, alle auf dem Grundstück anfallenden Abwässer in das städtische Abwassernetz eingespeist werden müssen.

Grundstückseigentümer können auf Antrag vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit werden, wenn sie entweder ein besonders begründetes Interesse an der anderweitigen Beseitigung oder Verwertung des Schmutzwassers haben. Lediglich eine Anzeige bei der Stadt ist erforderlich, wenn das Niederschlagswasser als Brauchwasser genutzt werden soll. Kann das Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickern, besteht hierfür auch keine Einleitungspflicht.

Der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz ist vorab zu beantragen. Mit der Einleitung darf erst nach Abnahme und Genehmigung des Anschlusses begonnen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Entwässerungsantrag
  • Beschreibung der auf dem Grundstück geplanten Anlage
  • Lageplan des Grundstückes im Maßstab 1:500
  • Bauzeichnung im Maßstab 1:100 (Grundrisse und Schnitte)
  • ggf. bestehende Direkteinleitungen in Gewässer

bei Gewerbebetrieben:

  • Informationen zu Betriebsbeschreibung sowie Art und Menge des anfallenden Abwassers

Gebühren:

Je Anschluss 30 Euro.
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Regel zwei Kanalanschlüsse mit zwei getrennten Rechnungen erhalten!
Für die laufenden Abwassergebühren schlagen Sie bitte unter >>> Abwassergebühr nach.

Entwässerung Grundstücksentwässerung Regenwasser Schmutzwasser https://buergerportal.guetersloh.de:443/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1516/show
Abteilung Stadtentwässerung - FB66 Tiefbau
Eickhoffstr. 38/40 33330 Gütersloh
Telefon 05241 82-2415
Fax 05241 82-2118

Herr

Neufeld

Stadtentwässerung: Genehmigungen, gewerbliche und industrielle Einleitungen

Außenstelle Eickhoffstr, 2. OG, R. 40-201

05241 82-3297
dietrich.neufeld@gt-net.de

Herr

Arhelger

Technische Sachbearbeitung

Außenstelle Eickhoffstr, 2. OG, R. 40-208

05241 82-3331
abwasser@guetersloh.de

Herr

Kruck

Kleinkläranlagen, Genehmigungen

Außenstelle Eickhoffstr, 2. OG, R. 40-207

05241 82-2758
juergen.kruck@guetersloh.de

Herr

Uhlemeyer

Stadtentwässerung: Grundstücksentwässerung, Entwässerungsanträge

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05241 82-2757
roger.uhlemeyer@gt-net.de

Verwaltung Tiefbau

Außenstelle Eickhoffstr, 2. OG, R. 38-206

05241 82-2415
verwaltung.tiefbau@guetersloh.de