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Baugenehmigung (Vereinfacht)

Wozu dient die vereinfachte Baugenehmigung?

Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird nur die Einhaltung der wichtigsten öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft. Dieses Verfahren wird für alle Gebäude, die kein großer Sonderbau im Sinne des § 54 Bauordnung NRW sind, angewandt. Insbesondere Wohngebäude fallen in den Bereich der vereinfachten Baugenehmigung. Für die großen Sonderbauten ist das umfassende Genehmigungsverfahren anzuwenden.

Für jedes Bauvorhaben ist eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen nachzuweisen, die sich u. a. nach der Nutzung und Größe des Gebäudes richtet. Kann keine ausreichende Anzahl an Stellplätzen nachgewiesen werden, kann im Innenstadtbereich gegen Zahlung einer Ablösesumme auf die Errichtung der Stellplätze verzichtet werden. Diese Ablösesumme wird zweckgebunden verwendet.

Außerdem wird nach den Bestimmungen der Baumschutzsatzung überprüft, ob von der Baumaßnahme Bäume betroffen sind, die in einem Meter Höhe über einen Meter Stammumfang haben.

Neben dem Bauherren muss ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser (in der Regel der Architekt) den Bauantrag unterzeichnen.

Falls beabsichtigt ist, vor dem Erlass der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zu beginnen, kann eine Teilbaugenehmigung beantragt werden.

Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit dem Bau begonnen wird, der Bau für mehr als ein Jahr unterbrochen ist oder nicht rechtzeitig eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt wird.

Bei genehmigungspflichtigen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen ist eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen. Die Abteilung Umwelt des Kreises Gütersloh hat dazu einen Vordruck entwickelt, der dem Bauantrag beizufügen ist - Download hier >>>

Den für die Bauanfrage und den Bauantrag notwendigen Ausdruck der Liegenschaftskarte können Sie >>> hier online bestellen!


Gebühren:

Die Gebühr errechnet sich in der Regel auf der Grundlage des Brutto-Rauminhaltes nach folgender Berechnungsformel:

landeseinheitl. Rohbauwert €/m³ x m³ umbauten Raum x 6 v. T. oder 10 v. T. oder 13 v. T.
(von Tausend-Satz je nach Art des Bauvorhabens)

Hierbei sind Zu- bzw. Abschläge möglich. Die Gebühr beträgt mindestens 50 Euro.

Sind für das Bauvorhaben Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Prüfung des Standsicherheitsnachweises oder ähnliches erforderlich, werden diese Gebührentatbestände gesondert berechnet.

 

 

Abgrenzung der Gebietszuständigkeiten im Genehmigungsverfahren und im Außendienst (Baukontrolle)

 

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Baugenehmigung (Vereinfacht)

Wozu dient die vereinfachte Baugenehmigung?

Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird nur die Einhaltung der wichtigsten öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft. Dieses Verfahren wird für alle Gebäude, die kein großer Sonderbau im Sinne des § 54 Bauordnung NRW sind, angewandt. Insbesondere Wohngebäude fallen in den Bereich der vereinfachten Baugenehmigung. Für die großen Sonderbauten ist das umfassende Genehmigungsverfahren anzuwenden.

Für jedes Bauvorhaben ist eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen nachzuweisen, die sich u. a. nach der Nutzung und Größe des Gebäudes richtet. Kann keine ausreichende Anzahl an Stellplätzen nachgewiesen werden, kann im Innenstadtbereich gegen Zahlung einer Ablösesumme auf die Errichtung der Stellplätze verzichtet werden. Diese Ablösesumme wird zweckgebunden verwendet.

Außerdem wird nach den Bestimmungen der Baumschutzsatzung überprüft, ob von der Baumaßnahme Bäume betroffen sind, die in einem Meter Höhe über einen Meter Stammumfang haben.

Neben dem Bauherren muss ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser (in der Regel der Architekt) den Bauantrag unterzeichnen.

Falls beabsichtigt ist, vor dem Erlass der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zu beginnen, kann eine Teilbaugenehmigung beantragt werden.

Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit dem Bau begonnen wird, der Bau für mehr als ein Jahr unterbrochen ist oder nicht rechtzeitig eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt wird.

Bei genehmigungspflichtigen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen ist eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen. Die Abteilung Umwelt des Kreises Gütersloh hat dazu einen Vordruck entwickelt, der dem Bauantrag beizufügen ist - Download hier >>>

Den für die Bauanfrage und den Bauantrag notwendigen Ausdruck der Liegenschaftskarte können Sie >>> hier online bestellen!


Gebühren:

Die Gebühr errechnet sich in der Regel auf der Grundlage des Brutto-Rauminhaltes nach folgender Berechnungsformel:

landeseinheitl. Rohbauwert €/m³ x m³ umbauten Raum x 6 v. T. oder 10 v. T. oder 13 v. T.
(von Tausend-Satz je nach Art des Bauvorhabens)

Hierbei sind Zu- bzw. Abschläge möglich. Die Gebühr beträgt mindestens 50 Euro.

Sind für das Bauvorhaben Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Prüfung des Standsicherheitsnachweises oder ähnliches erforderlich, werden diese Gebührentatbestände gesondert berechnet.

 

 

Abgrenzung der Gebietszuständigkeiten im Genehmigungsverfahren und im Außendienst (Baukontrolle)

 

Vereinfacht Baugenehmigung Baumschutzsatzung https://buergerportal.guetersloh.de:443/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1511/show
Sachgebiet Außendienst Technik - FB Bauordnung
Berliner Straße 70 33330 Gütersloh
Telefon 05241 82-2398
Fax 05214 82-3390

Außendienst im südlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Nordhorn, Spexard, Kattenstroth, Sundern und der Innenstadt südöstlich der Bahnlinie

Haus I, R606, 6.OG

05241 82-3380

Außendienst im westlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Ebbesloh, Niehorst, Blankenhagen, Hollen und Pavenstädt

Haus I, R604, 6.OG

05241 82-3381

Bereich Friedrichsdorf, Avenwedde

Technische Sachbearbeitung für die Bereiche Friedrichsdorf und Avenwedde

Haus I, R607, 6.OG

05241 82-3328

Bereich Nördliches Stadtgebiet

Technische Sachbearbeitung für die Stadtbereiche Niehorst, Hollen, Ebbesloh, Isselhorst, das Gewerbegebiet Dieselstraße/B61 und die Fa. Bertelsmann

Haus I, R604, 6.OG

05241 82-3382

Abteilungsleitung Technik und Bereich Innenstadt

Technische Sachbearbeitung

Haus I, R603, 6.OG

05241 82-3276

Bereich Spexard, Kattenstroth, Determeyersiedlung

Technische Sachbearbeitung für die Stadtteile Spexard, Kattenstroth und die Determeyersiedlung

Haus I, R612, 6.OG

05241 82-2763

Wiederkehrende Prüfungen und Brandverhütungsschau

Außendienst - Wiederkehrende Prüfungen, Brandverhütungsschau

Haus I, R606, 6.OG

05241 82-2728

Außendienst im nordöstlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Friedrichsdorf, Isselhorst, Avenwedde-Bahnhof und Avenwedde-Mitte

Haus I, R607, 6.OG

05241 82-3383

Bereich Gütersloh-West

Technische Sachbearbeitung für Pavenstädt und das Gewerbegebiet Hans-Böckler-Straße

Haus I, R603, 6.OG

05241 82-2396

Bereich Nordwest

Technische Sachbearbeitung für Blankenhagen und die Baugebiete beiderseits der Kahlertstraße, Mohns Park, Auf der Benkert und Flughafen.

Haus I, R603, 6.OG

05241 82-2394

Bereich Sundern

Technische Sachbearbeitung für den Bereich Sundern

Haus I, R612, 6.OG

05241 82-3384

Bereich Nordhorn

Technische Sachbearbeitung für Nordhorn und die Fa. Miele

Haus I, R608, 6.OG

05241 82-2395
Abteilung Bauverwaltungsservice
Berliner Straße 70 33330 Gütersloh
Telefon 05241 82-3292
Fax 05241 82-3390

Außendienst im südlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Nordhorn, Spexard, Kattenstroth, Sundern und der Innenstadt südöstlich der Bahnlinie

Haus I, R606, 6.OG

05241 82-3380

Außendienst im westlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Ebbesloh, Niehorst, Blankenhagen, Hollen und Pavenstädt

Haus I, R604, 6.OG

05241 82-3381

Bereich Friedrichsdorf, Avenwedde

Technische Sachbearbeitung für die Bereiche Friedrichsdorf und Avenwedde

Haus I, R607, 6.OG

05241 82-3328

Bereich Nördliches Stadtgebiet

Technische Sachbearbeitung für die Stadtbereiche Niehorst, Hollen, Ebbesloh, Isselhorst, das Gewerbegebiet Dieselstraße/B61 und die Fa. Bertelsmann

Haus I, R604, 6.OG

05241 82-3382

Abteilungsleitung Technik und Bereich Innenstadt

Technische Sachbearbeitung

Haus I, R603, 6.OG

05241 82-3276

Bereich Spexard, Kattenstroth, Determeyersiedlung

Technische Sachbearbeitung für die Stadtteile Spexard, Kattenstroth und die Determeyersiedlung

Haus I, R612, 6.OG

05241 82-2763

Wiederkehrende Prüfungen und Brandverhütungsschau

Außendienst - Wiederkehrende Prüfungen, Brandverhütungsschau

Haus I, R606, 6.OG

05241 82-2728

Außendienst im nordöstlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Friedrichsdorf, Isselhorst, Avenwedde-Bahnhof und Avenwedde-Mitte

Haus I, R607, 6.OG

05241 82-3383

Bereich Gütersloh-West

Technische Sachbearbeitung für Pavenstädt und das Gewerbegebiet Hans-Böckler-Straße

Haus I, R603, 6.OG

05241 82-2396

Bereich Nordwest

Technische Sachbearbeitung für Blankenhagen und die Baugebiete beiderseits der Kahlertstraße, Mohns Park, Auf der Benkert und Flughafen.

Haus I, R603, 6.OG

05241 82-2394

Bereich Sundern

Technische Sachbearbeitung für den Bereich Sundern

Haus I, R612, 6.OG

05241 82-3384

Bereich Nordhorn

Technische Sachbearbeitung für Nordhorn und die Fa. Miele

Haus I, R608, 6.OG

05241 82-2395
Sachgebiet allgemeine Verwaltung Bauordnung - FB63 Bauordnung
Berliner Straße 70 33330 Gütersloh
Telefon 05214 82-2398
Fax 05241 82-3390

Außendienst im südlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Nordhorn, Spexard, Kattenstroth, Sundern und der Innenstadt südöstlich der Bahnlinie

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Außendienst im westlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Ebbesloh, Niehorst, Blankenhagen, Hollen und Pavenstädt

Haus I, R604, 6.OG

05241 82-3381

Bereich Friedrichsdorf, Avenwedde

Technische Sachbearbeitung für die Bereiche Friedrichsdorf und Avenwedde

Haus I, R607, 6.OG

05241 82-3328

Bereich Nördliches Stadtgebiet

Technische Sachbearbeitung für die Stadtbereiche Niehorst, Hollen, Ebbesloh, Isselhorst, das Gewerbegebiet Dieselstraße/B61 und die Fa. Bertelsmann

Haus I, R604, 6.OG

05241 82-3382

Abteilungsleitung Technik und Bereich Innenstadt

Technische Sachbearbeitung

Haus I, R603, 6.OG

05241 82-3276

Bereich Spexard, Kattenstroth, Determeyersiedlung

Technische Sachbearbeitung für die Stadtteile Spexard, Kattenstroth und die Determeyersiedlung

Haus I, R612, 6.OG

05241 82-2763

Wiederkehrende Prüfungen und Brandverhütungsschau

Außendienst - Wiederkehrende Prüfungen, Brandverhütungsschau

Haus I, R606, 6.OG

05241 82-2728

Außendienst im nordöstlichen Stadtgebiet

Baukontrollen in den Ortsteilen Friedrichsdorf, Isselhorst, Avenwedde-Bahnhof und Avenwedde-Mitte

Haus I, R607, 6.OG

05241 82-3383

Bereich Gütersloh-West

Technische Sachbearbeitung für Pavenstädt und das Gewerbegebiet Hans-Böckler-Straße

Haus I, R603, 6.OG

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Bereich Nordwest

Technische Sachbearbeitung für Blankenhagen und die Baugebiete beiderseits der Kahlertstraße, Mohns Park, Auf der Benkert und Flughafen.

Haus I, R603, 6.OG

05241 82-2394

Bereich Sundern

Technische Sachbearbeitung für den Bereich Sundern

Haus I, R612, 6.OG

05241 82-3384

Bereich Nordhorn

Technische Sachbearbeitung für Nordhorn und die Fa. Miele

Haus I, R608, 6.OG

05241 82-2395