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Sondernutzungserlaubnis
Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche für die Einrichtung von Baustellen, Materiallagerung, Aufstellung von Kränen und Bauzäunen sowie den Betrieb einer Außengastronomie.
Eine Sondernutzung liegt vor bei einer Benutzung von Straßen, Plätzen oder sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus. Das bedeutet, dass eine Straße für einen Zweck benutzt wird, für den sie nicht bestimmt wurde. Als Sondernutzung sind somit z. B. Betrieb der Außengastronomie, Waren- und Informationsstände, Bauzäune, Gerüste, Container und Werbeschilder anzusehen. Keine Sondernutzung ist es dagegen, wenn ein Mülleimer an Abholtagen auf den Bürgersteig gestellt wird.
Die Sondernutzungserlaubnis kann unter Angabe des Zeitraums und der Art der Sondernutzung beantragt werden. Warenauslagen der anliegenden Einzelhandelsgeschäfte dürfen in den Fußgängerzonen bis zu 1,00 m (gemessen von der Gebäudefront) in den Straßenraum hineinragen, ohne dass diese einer Erlaubnis bedürfen.
Für den Betrieb einer Außengastronomie kann die Erlaubnis nur für eine ganze Saison (Mai bis September) erteilt werden.
Gebühren (Beispiele)
- Einrichtung von Baustellen, je m², monatlich 3,00 €
- Warenauslagen und Warenständer, je angefangenen m² monatlich 5,00 €
- Außengastronomie, je angefangenen m², Saisongebühr 18,00 €
Die vollständige Gebührenordnung ist in der angefügten Satzung enthalten.
NEU: Online-Antragsformulare
Anstatt der bisher genutzen PDF-Antragsformulare, welche erst heruntgergeladen, dann lokal ausgefüllt und abschließend per E-Mail eingereicht werden mussten, bieten wir Ihnen ab sofort die modernisierte Version der Antragsformulare als Online-Version zum direkten Ausfüllen am Bildschrirm an:
- >>> Online Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
- >>> Online Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
Wichtiger Hinweis:
Da die Antragsbearbeitung mitunter einen Ortstermin oder die Anhörung der Polizei oder anderer Fachbereiche erforderlich macht, sind Anträge dem Fachbereich Ordnung 14 Tage vor Baubeginn zuzusenden.
Kontaktdaten
Abteilung Verkehr - Fachbereich Ordnung
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Verkehrssicherung - Fachbereich Ordnung
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
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Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche für die Einrichtung von Baustellen, Materiallagerung, Aufstellung von Kränen und Bauzäunen sowie den Betrieb einer Außengastronomie.
Eine Sondernutzung liegt vor bei einer Benutzung von Straßen, Plätzen oder sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus. Das bedeutet, dass eine Straße für einen Zweck benutzt wird, für den sie nicht bestimmt wurde. Als Sondernutzung sind somit z. B. Betrieb der Außengastronomie, Waren- und Informationsstände, Bauzäune, Gerüste, Container und Werbeschilder anzusehen. Keine Sondernutzung ist es dagegen, wenn ein Mülleimer an Abholtagen auf den Bürgersteig gestellt wird.
Die Sondernutzungserlaubnis kann unter Angabe des Zeitraums und der Art der Sondernutzung beantragt werden. Warenauslagen der anliegenden Einzelhandelsgeschäfte dürfen in den Fußgängerzonen bis zu 1,00 m (gemessen von der Gebäudefront) in den Straßenraum hineinragen, ohne dass diese einer Erlaubnis bedürfen.
Für den Betrieb einer Außengastronomie kann die Erlaubnis nur für eine ganze Saison (Mai bis September) erteilt werden.
Gebühren (Beispiele)
- Einrichtung von Baustellen, je m², monatlich 3,00 €
- Warenauslagen und Warenständer, je angefangenen m² monatlich 5,00 €
- Außengastronomie, je angefangenen m², Saisongebühr 18,00 €
Die vollständige Gebührenordnung ist in der angefügten Satzung enthalten.
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Anstatt der bisher genutzen PDF-Antragsformulare, welche erst heruntgergeladen, dann lokal ausgefüllt und abschließend per E-Mail eingereicht werden mussten, bieten wir Ihnen ab sofort die modernisierte Version der Antragsformulare als Online-Version zum direkten Ausfüllen am Bildschrirm an:
- >>> Online Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
- >>> Online Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
Wichtiger Hinweis:
Da die Antragsbearbeitung mitunter einen Ortstermin oder die Anhörung der Polizei oder anderer Fachbereiche erforderlich macht, sind Anträge dem Fachbereich Ordnung 14 Tage vor Baubeginn zuzusenden.
https://buergerportal.guetersloh.de/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1509/show