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Sondernutzungserlaubnis

Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche für die Einrichtung von Baustellen, Materiallagerung, Aufstellung von Kränen und Bauzäunen sowie den Betrieb einer Außengastronomie.

Eine Sondernutzung liegt vor bei einer Benutzung von Straßen, Plätzen oder sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus. Das bedeutet, dass eine Straße für einen Zweck benutzt wird, für den sie nicht bestimmt wurde. Als Sondernutzung sind somit z. B. Betrieb der Außengastronomie, Waren- und Informationsstände, Bauzäune, Gerüste, Container und Werbeschilder anzusehen. Keine Sondernutzung ist es dagegen, wenn ein Mülleimer an Abholtagen auf den Bürgersteig gestellt wird.

Die Sondernutzungserlaubnis kann unter Angabe des Zeitraums und der Art der Sondernutzung beantragt werden. Warenauslagen der anliegenden Einzelhandelsgeschäfte dürfen in den Fußgängerzonen bis zu 1,00 m (gemessen von der Gebäudefront) in den Straßenraum hineinragen, ohne dass diese einer Erlaubnis bedürfen.

Für den Betrieb einer Außengastronomie kann die Erlaubnis nur für eine ganze Saison (Mai bis September) erteilt werden.

Gebühren (Beispiele)

  • Einrichtung von Baustellen, je m², monatlich 3,00 €
  • Warenauslagen und Warenständer, je angefangenen m² monatlich 5,00 €
  • Außengastronomie, je angefangenen m², Saisongebühr 18,00 €

Die vollständige Gebührenordnung ist in der angefügten Satzung enthalten.

NEU: Online-Antragsformulare

Anstatt der bisher genutzen PDF-Antragsformulare, welche erst heruntgergeladen, dann lokal ausgefüllt und abschließend per E-Mail eingereicht werden mussten, bieten wir Ihnen ab sofort die modernisierte Version der Antragsformulare als Online-Version zum direkten Ausfüllen am Bildschrirm an:

 

Wichtiger Hinweis:

Da die Antragsbearbeitung mitunter einen Ortstermin oder die Anhörung der Polizei oder anderer Fachbereiche erforderlich macht, sind Anträge dem Fachbereich Ordnung 14 Tage vor Baubeginn zuzusenden.

 

Kontaktdaten

Abteilung Verkehr - Fachbereich Ordnung

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

Verkehrssicherung - Fachbereich Ordnung

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

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Sondernutzungserlaubnis

Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche für die Einrichtung von Baustellen, Materiallagerung, Aufstellung von Kränen und Bauzäunen sowie den Betrieb einer Außengastronomie.

Eine Sondernutzung liegt vor bei einer Benutzung von Straßen, Plätzen oder sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus. Das bedeutet, dass eine Straße für einen Zweck benutzt wird, für den sie nicht bestimmt wurde. Als Sondernutzung sind somit z. B. Betrieb der Außengastronomie, Waren- und Informationsstände, Bauzäune, Gerüste, Container und Werbeschilder anzusehen. Keine Sondernutzung ist es dagegen, wenn ein Mülleimer an Abholtagen auf den Bürgersteig gestellt wird.

Die Sondernutzungserlaubnis kann unter Angabe des Zeitraums und der Art der Sondernutzung beantragt werden. Warenauslagen der anliegenden Einzelhandelsgeschäfte dürfen in den Fußgängerzonen bis zu 1,00 m (gemessen von der Gebäudefront) in den Straßenraum hineinragen, ohne dass diese einer Erlaubnis bedürfen.

Für den Betrieb einer Außengastronomie kann die Erlaubnis nur für eine ganze Saison (Mai bis September) erteilt werden.

Gebühren (Beispiele)

  • Einrichtung von Baustellen, je m², monatlich 3,00 €
  • Warenauslagen und Warenständer, je angefangenen m² monatlich 5,00 €
  • Außengastronomie, je angefangenen m², Saisongebühr 18,00 €

Die vollständige Gebührenordnung ist in der angefügten Satzung enthalten.

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Wichtiger Hinweis:

Da die Antragsbearbeitung mitunter einen Ortstermin oder die Anhörung der Polizei oder anderer Fachbereiche erforderlich macht, sind Anträge dem Fachbereich Ordnung 14 Tage vor Baubeginn zuzusenden.

 

Sondernutzungserlaubnis Verkehrsfläche Absperrung Baustelle Materiallagerung https://buergerportal.guetersloh.de:443/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1509/show
Abteilung Verkehr - Fachbereich Ordnung
Berliner Straße 70 33330 Gütersloh

Herr

Walter

Sperrgenehmigungen, verkehrsrechtliche Anordnungen

Haus II, 6.OG, R672

05241 82-3298
verkehrssicherung@guetersloh.de
Verkehrssicherung - Fachbereich Ordnung
Berliner Straße 70 33330 Gütersloh
Telefon 05241 82-228
Fax 05241 82-3291

Herr

Walter

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verkehrssicherung@guetersloh.de