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Baulandmanagement

Informationen zur städtischen Beschaffung von Bauland

Für die Beschaffung von städt. Wohnbauland hat der Rat im März 1996 ein besonderes Instrumentarium geschaffen, das "kommunale Baulandmanagement". Dahinter verbirgt sich ein umfangreiches Konzept, das die Beschaffung neuen Baulandes, seine Erschließung und Veräußerung im Einklang mit Stadtplanung, Naturschutz sowie öffentlichen und sozialen Aufgaben regelt.

  • Es wird kein Bauland mehr neu ausgewiesen, wenn die Stadt nicht eine Option auf 50 Prozent dieser Fläche erhält, die sie verkaufen oder als Erbbaurecht bestellen kann.
  • Wer ein städtisches Baugrundstück erwirbt, muss sein Haus innerhalb von zwei Jahren bezugsfertig hergestellt haben.
  • Der ursprüngliche Eigentümer kann die in seinem Besitz bleibende Fläche selbst vermarkten, muss aber die Bebauung in einer Frist von vier Jahren nach Erschließung sicherstellen.

Mit diesen Vorgaben wird außerdem gewährleistet, dass die stadtplanerischen Ziele erreicht werden und für die mittel- bis langfristige Stadtplanung benötigten Baugrundstücke vorhanden sind.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt (rechts unter Downloads)!

Kontaktdaten

Fachbereich Immobilienmanagement und Wirtschaftsförderung

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

Baulandmanagement

Informationen zur städtischen Beschaffung von Bauland

Für die Beschaffung von städt. Wohnbauland hat der Rat im März 1996 ein besonderes Instrumentarium geschaffen, das "kommunale Baulandmanagement". Dahinter verbirgt sich ein umfangreiches Konzept, das die Beschaffung neuen Baulandes, seine Erschließung und Veräußerung im Einklang mit Stadtplanung, Naturschutz sowie öffentlichen und sozialen Aufgaben regelt.

  • Es wird kein Bauland mehr neu ausgewiesen, wenn die Stadt nicht eine Option auf 50 Prozent dieser Fläche erhält, die sie verkaufen oder als Erbbaurecht bestellen kann.
  • Wer ein städtisches Baugrundstück erwirbt, muss sein Haus innerhalb von zwei Jahren bezugsfertig hergestellt haben.
  • Der ursprüngliche Eigentümer kann die in seinem Besitz bleibende Fläche selbst vermarkten, muss aber die Bebauung in einer Frist von vier Jahren nach Erschließung sicherstellen.

Mit diesen Vorgaben wird außerdem gewährleistet, dass die stadtplanerischen Ziele erreicht werden und für die mittel- bis langfristige Stadtplanung benötigten Baugrundstücke vorhanden sind.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt (rechts unter Downloads)!

Baulandmanagement Baugrundstücke Bauland https://buergerportal.guetersloh.de:443/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1496/show
Fachbereich Immobilienmanagement und Wirtschaftsförderung
Berliner Straße 70 33330 Gütersloh

Frau

Gierecker

523

05241 82-2734
reinhild.gierecker@guetersloh.de

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