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Baugenehmigung
Wer benötigt eine Baugenehmigung?
Für alle Baumaßnahmen wird grundsätzlich eine Baugenehmigung benötigt. Es gibt aber nicht die Baugenehmigung, sondern sich nach verschiedenen Gesichtspunkten unterscheidende Baugenehmigungen.
Diese sind
- Freistellungsverfahren (für nicht genehmigungspflichtige Gebäude)
- vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Baugenehmigung für Wohngebäude)
- Baugenehmigungsverfahren (für sogenannte große Sonderbauten)
- Teilbaugenehmigung (für bestimmte Bauabschnitte)
- Nutzungsänderung (Änderung der Nutzung eines bestehenden Gebäudes)
- Abbruchgenehmigung
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Werbeanlagen
Alle verschiedenen Genehmigungstypen haben gemeinsam, dass innerhalb von drei Jahren nach der erteilten Baugenehmigung mit dem Bauvorhaben begonnen werden muss.
Eventuell kann es sinnvoll sein, vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren eine Bauvoranfrage zu stellen.
Den für die Bauanfrage und den Bauantrag notwendigen Ausdruck der Liegenschaftskarte können Sie >>> hier online bestellen!
Abgrenzung der Gebietszuständigkeiten im Genehmigungsverfahren und im Außendienst (Baukontrolle)
Kontaktdaten
Sachgebiet Außendienst Technik - FB Bauordnung
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Abteilung Bauverwaltungsservice
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Sachgebiet allgemeine Verwaltung Bauordnung - FB63 Bauordnung
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Außendienst im südlichen Stadtgebiet
Außendienst im westlichen Stadtgebiet
Bereich Friedrichsdorf, Avenwedde
Bereich Nördliches Stadtgebiet
Abteilungsleitung Technik und Bereich Innenstadt
Bereich Spexard, Kattenstroth, Determeyersiedlung
Wiederkehrende Prüfungen und Brandverhütungsschau
Wer benötigt eine Baugenehmigung?
Für alle Baumaßnahmen wird grundsätzlich eine Baugenehmigung benötigt. Es gibt aber nicht die Baugenehmigung, sondern sich nach verschiedenen Gesichtspunkten unterscheidende Baugenehmigungen.
Diese sind
- Freistellungsverfahren (für nicht genehmigungspflichtige Gebäude)
- vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Baugenehmigung für Wohngebäude)
- Baugenehmigungsverfahren (für sogenannte große Sonderbauten)
- Teilbaugenehmigung (für bestimmte Bauabschnitte)
- Nutzungsänderung (Änderung der Nutzung eines bestehenden Gebäudes)
- Abbruchgenehmigung
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Werbeanlagen
Alle verschiedenen Genehmigungstypen haben gemeinsam, dass innerhalb von drei Jahren nach der erteilten Baugenehmigung mit dem Bauvorhaben begonnen werden muss.
Eventuell kann es sinnvoll sein, vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren eine Bauvoranfrage zu stellen.
Den für die Bauanfrage und den Bauantrag notwendigen Ausdruck der Liegenschaftskarte können Sie >>> hier online bestellen!
Abgrenzung der Gebietszuständigkeiten im Genehmigungsverfahren und im Außendienst (Baukontrolle)
https://buergerportal.guetersloh.de/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1493/show
Außendienst der technischen Sachbearbeitung im Bereich Bauordnung
FB63.12Allgemeine Verwaltung Fachbereich Bauordnung
FB63.21