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Baugenehmigung

Wer benötigt eine Baugenehmigung?

Für alle Baumaßnahmen wird grundsätzlich eine Baugenehmigung benötigt. Es gibt aber nicht die Baugenehmigung, sondern sich nach verschiedenen Gesichtspunkten unterscheidende Baugenehmigungen.

Diese sind

  • Freistellungsverfahren (für nicht genehmigungspflichtige Gebäude)
  • vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Baugenehmigung für Wohngebäude)
  • Baugenehmigungsverfahren (für sogenannte große Sonderbauten)
  • Teilbaugenehmigung (für bestimmte Bauabschnitte)
  • Nutzungsänderung (Änderung der Nutzung eines bestehenden Gebäudes)
  • Abbruchgenehmigung
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Werbeanlagen

Alle verschiedenen Genehmigungstypen haben gemeinsam, dass innerhalb von drei Jahren nach der erteilten Baugenehmigung mit dem Bauvorhaben begonnen werden muss.

Eventuell kann es sinnvoll sein, vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren eine Bauvoranfrage zu stellen.

Den für die Bauanfrage und den Bauantrag notwendigen Ausdruck der Liegenschaftskarte können Sie >>> hier online bestellen!

Abgrenzung der Gebietszuständigkeiten im Genehmigungsverfahren und im Außendienst (Baukontrolle)

 

  

Kontaktdaten

Gebühren

Bitte unter der jeweiligen Genehmigung nachschlagen.

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