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Akteneinsicht Bauakten

Wie kann ich Einsicht in die Hausakten eines Gebäudes nehmen?

Die Stadt Gütersloh archiviert zu öffentlich-rechtlichen Zwecken Bauakten über Baugenehmigungen für durchgeführte Bauvorhaben im Archiv des Fachbereiches Bauordnung. Die Baugenehmigungsakten für alle Gewerbeobjekte und Wohngebäude bis einschließlich 2009  werden als Hausakten in Aktenordnern nach Straße und Hausnummer geführt. Baugenehmigungen für Wohngebäude ab 2010 auf bislang unbebauten Grundstücken werden digital archiviert.

Als Serviceleistung bietet die Stadt Gütersloh Grundstückseigentümern und deren Bevollmächtigten die Möglichkeit der Akteneinsicht in die eigenen Hausakten an. Der Eigentümer sollte sich durch einen aktuellen Grundbuchauszug oder entsprechende Unterlagen wie Kaufvertrag oder aktuellen Grundsteuerbescheid legitimieren und gegebenenfalls persönlich ausweisen. Bei Bevollmächtigten ist neben den vorstehenden Unterlagen eine schriftliche Vollmacht des Grundstückseigentümers vorzulegen.

Anderen Personen kann bei berechtigtem Interesse nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes Akteneinsicht gewährt werden.

Akteneinsichten werden nur nach telefonischer Vorabstimmung grundsätzlich

  • Dienstags vormittags in der Zeit von 09.00 bis 11.00 Uhr und
  • Donnerstags nachmittags in der Zeit von 14.30 bis 16.30 Uhr durchgeführt.

Es können Kopien gegen entsprechende Gebühr aus den Unterlagen angefertigt werden.

Eine Gewähr für die Vollständigkeit des Archivs kann nicht übernommen werden, da beispielsweise infolge von Eingemeindungen und Gebietsreformen Akten abhanden gekommen sein können oder für bestimmte Teile der Bauvorlagen keine unbegrenzte Aufbewahrungspflicht besteht.

Gebühren:

Nach dem Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung vom 21.06.2006 wird für die Akteneinsicht je Vorgang eine Gebühr von
15,00 Euro zuzüglich 7,50 Euro für die Anfertigung von Fotokopien + Materialkosten erhoben.

(Für die ersten 10 Seiten DIN A 4 0,50 Euro, ab der 11. Seite 0,30 Euro und bei größeren Formaten je Seite 0,75 Euro)

Kontaktdaten

Abteilung Bauverwaltungsservice

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

Akteneinsicht Bauakten

Wie kann ich Einsicht in die Hausakten eines Gebäudes nehmen?

Die Stadt Gütersloh archiviert zu öffentlich-rechtlichen Zwecken Bauakten über Baugenehmigungen für durchgeführte Bauvorhaben im Archiv des Fachbereiches Bauordnung. Die Baugenehmigungsakten für alle Gewerbeobjekte und Wohngebäude bis einschließlich 2009  werden als Hausakten in Aktenordnern nach Straße und Hausnummer geführt. Baugenehmigungen für Wohngebäude ab 2010 auf bislang unbebauten Grundstücken werden digital archiviert.

Als Serviceleistung bietet die Stadt Gütersloh Grundstückseigentümern und deren Bevollmächtigten die Möglichkeit der Akteneinsicht in die eigenen Hausakten an. Der Eigentümer sollte sich durch einen aktuellen Grundbuchauszug oder entsprechende Unterlagen wie Kaufvertrag oder aktuellen Grundsteuerbescheid legitimieren und gegebenenfalls persönlich ausweisen. Bei Bevollmächtigten ist neben den vorstehenden Unterlagen eine schriftliche Vollmacht des Grundstückseigentümers vorzulegen.

Anderen Personen kann bei berechtigtem Interesse nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes Akteneinsicht gewährt werden.

Akteneinsichten werden nur nach telefonischer Vorabstimmung grundsätzlich

  • Dienstags vormittags in der Zeit von 09.00 bis 11.00 Uhr und
  • Donnerstags nachmittags in der Zeit von 14.30 bis 16.30 Uhr durchgeführt.

Es können Kopien gegen entsprechende Gebühr aus den Unterlagen angefertigt werden.

Eine Gewähr für die Vollständigkeit des Archivs kann nicht übernommen werden, da beispielsweise infolge von Eingemeindungen und Gebietsreformen Akten abhanden gekommen sein können oder für bestimmte Teile der Bauvorlagen keine unbegrenzte Aufbewahrungspflicht besteht.

Gebühren:

Nach dem Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung vom 21.06.2006 wird für die Akteneinsicht je Vorgang eine Gebühr von
15,00 Euro zuzüglich 7,50 Euro für die Anfertigung von Fotokopien + Materialkosten erhoben.

(Für die ersten 10 Seiten DIN A 4 0,50 Euro, ab der 11. Seite 0,30 Euro und bei größeren Formaten je Seite 0,75 Euro)

Akteneinsicht Bauakten Hausakte https://buergerportal.guetersloh.de:443/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1491/show
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Berliner Straße 70 33330 Gütersloh
Telefon 05241 82-3292
Fax 05241 82-3390

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Lubanski

617

05241 82-2398