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Betrieb einer Außengastronomie

Wer eine Außengastronomie, also z.B. einen Biergarten oder ein Straßencafé betreiben möchte, bedarf dazu verschiedener Erlaubnisse.

Soll die Außengastronomie auf einem Privatgrundstück  (z. B. auf der Terrasse einer Gaststätte) betrieben werden, benötigt der Betreiber eine für diesen Bereich gültige Gaststättenerlaubnis (wenn Alkohol ausgeschenkt wird) oder Gewerbeanmeldung und eine entsprechende Baugenehmigung.

Soll die Außengastronomie auf öffentlichen Flächen wie Bürgersteigen, Plätzen oder in der Fußgängerzone errichtet werden, ist auch hier eine Gaststättenerlaubnis bzw. Gewerbeanmeldung vorzuweisen. Zusätzlich muss eine Sondernutzungserlaubnis beantragt werden.

Außerdem sind für Außengastronomien im Innenstadtbereich bestimmte Gestaltungsvorschriften einzuhalten (siehe Sondernutzungssatzung).

 

Wichiger Hinweis:

Da die Antragsbearbeitung mitunter einen Ortstermin oder die Anhörung der Polizei oder anderer Fachbereiche erforderlich macht, sind Anträge dem Fachbereich Ordnung 14 Tage vor Baubeginn zuzusenden.

 

 

Kontaktdaten

Gewerbe und allg. Ordnungsaufgaben im Fachbereich Ordnung

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

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