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SEPA-Mandat und Lastschrift - Zahlungsverkehr mit der Stadt
Zahlungen an die Stadt Gütersloh
Für Ihre Zahlungen an die Stadt Gütersloh stehen entsprechend dem SEPA-Verfahren (Single Euro Payments Area / Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) folgende Konten zur Verfügung:
Geldinstitut | IBAN |
Sparkasse Gütersloh-Rietberg | DE71 4785 0065 0000 0000 18 WELADED1GTL |
Postbank Hannover | DE66 2501 0030 0003 6753 06 PBNKDEFFXXX |
Volksbank Bielefeld-Gütersloh | DE63 4786 0125 0105 2056 00 GENODEM1GTL |
Hat sich Ihre Bankverbindung geändert, so senden Sie uns bitte jeweils ein neues SEPA-Mandat, die Sie rechts unter Downloads herunterladen können, ausgefüllt und unterschrieben an die vorgegebene(n) Adresse(n) zu.
Bei allen Überweisungen geben Sie bitte unser Kassenzeichen als Verwendungszweck an.
Ohne Kassenzeichen können eingehende Zahlungen nicht zugeordnet werden!
Insbesondere für wiederkehrende Zahlungen können Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Damit sparen Sie eventuell anfallende Buchungsgebühren und können die Fälligkeitstermine nicht mehr verpassen.
Bitte denken Sie daran, auch auf der Einzugsermächtigung Ihr Kassenzeichen anzugeben. Achten Sie bitte auch darauf, dass Ihr Girokonto zu den entsprechenden Fälligkeiten ausreichende Deckung vorweist.
Die Teilnahme am Lastschriftverfahren kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden.
Zahlungen per Scheck sind ebenfalls möglich. Eine generelle Möglichkeit zur Barzahlung besteht nicht.
Kontaktdaten
Fachbereich Finanzen
Friedrich-Ebert-Straße 54
33330 Gütersloh