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Schwerbehindertenausweis
Sie möchten einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragen?
Ein schwerbehinderter Mensch ist nach dem Gesetz eine Person mit einer nicht nur vorübergehenden Behinderung von wenigstens 50%. Der Grad der Behinderung (GdB) und die Voraussetzungen für die entsprechenden Merkzeichen werden auf der Grundlage der vorgelegten ärztlichen Atteste vom Kreis Gütersloh nach Antragstellung festgestellt und in einem Ausweis festgehalten. Mit ihm sind Vergünstigungen verknüpft.
Die Stadt Gütersloh stellt keinerlei Schwerbehindertenausweise aus, sondern hat für die Bürger der Stadt ausschließlich den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis in Papierform vorrätig.
Bei Fragen zum Schwerbehindertenausweis wenden Sie sich bitte an
Kreis Gütersloh
Abteilung Arbeit und Soziales
33324 Gütersloh
Telefon: 05241 - 850
-
Download des Antrags vom Server Kreis Gütersloh: Antrag Schwerbehindertenausweis
- Sie erhalten den Antrag am Informations- und Bürgerservice im Haupteingang des Rathauses oder über den oben aufgeführten Link zur erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises) sowie Änderungsanträge (bei Verschlimmerung der Erkrankung oder Behinderung). Den Antrag können Sie zuhause ausfüllen. Soweit es um medizinische Angaben geht, wird jedoch empfohlen, diese in Absprache mit dem Hausarzt bzw. dem behandelnden Arzt zu machen. Der Antrag kann dann bei uns (bei Erstantrag bitte Lichtbild beifügen) abgegeben oder direkt zum Kreis Gütersloh gesandt werden.
- Sie können bei uns Ihren Schwerbehindertenausweis verlängern lassen. Sofern im Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei ist, kann die Verlängerung (in der Regel für weitere 5 Jahre) sofort in Ihrem Beisein vorgenommen werden. Ist kein Verlängerungsfeld mehr frei, erstellt der Kreis Gütersloh aufgrund Ihres Verlängerungsantrages einen neuen Ausweis. Dafür wird wieder ein neues Lichtbild benötigt.
- Je nach Grad Ihrer Behinderung und in Abhängigkeit von den Merkzeichen, die der Kreis Gütersloh auf Ihrem Ausweis einträgt (z. B. RF, G, H usw.), können Sie als behinderter Mensch spezielle Vergünstigungen im öffentlichen Leben in Anspruch nehmen (Nachteilsausgleiche).
Weitere Informationen: Kreis Gütersloh
Kontaktdaten
Bürgerbüro
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
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Ein schwerbehinderter Mensch ist nach dem Gesetz eine Person mit einer nicht nur vorübergehenden Behinderung von wenigstens 50%. Der Grad der Behinderung (GdB) und die Voraussetzungen für die entsprechenden Merkzeichen werden auf der Grundlage der vorgelegten ärztlichen Atteste vom Kreis Gütersloh nach Antragstellung festgestellt und in einem Ausweis festgehalten. Mit ihm sind Vergünstigungen verknüpft.
Die Stadt Gütersloh stellt keinerlei Schwerbehindertenausweise aus, sondern hat für die Bürger der Stadt ausschließlich den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis in Papierform vorrätig.
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33324 Gütersloh
Telefon: 05241 - 850
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- Sie erhalten den Antrag am Informations- und Bürgerservice im Haupteingang des Rathauses oder über den oben aufgeführten Link zur erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises) sowie Änderungsanträge (bei Verschlimmerung der Erkrankung oder Behinderung). Den Antrag können Sie zuhause ausfüllen. Soweit es um medizinische Angaben geht, wird jedoch empfohlen, diese in Absprache mit dem Hausarzt bzw. dem behandelnden Arzt zu machen. Der Antrag kann dann bei uns (bei Erstantrag bitte Lichtbild beifügen) abgegeben oder direkt zum Kreis Gütersloh gesandt werden.
- Sie können bei uns Ihren Schwerbehindertenausweis verlängern lassen. Sofern im Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei ist, kann die Verlängerung (in der Regel für weitere 5 Jahre) sofort in Ihrem Beisein vorgenommen werden. Ist kein Verlängerungsfeld mehr frei, erstellt der Kreis Gütersloh aufgrund Ihres Verlängerungsantrages einen neuen Ausweis. Dafür wird wieder ein neues Lichtbild benötigt.
- Je nach Grad Ihrer Behinderung und in Abhängigkeit von den Merkzeichen, die der Kreis Gütersloh auf Ihrem Ausweis einträgt (z. B. RF, G, H usw.), können Sie als behinderter Mensch spezielle Vergünstigungen im öffentlichen Leben in Anspruch nehmen (Nachteilsausgleiche).
Weitere Informationen: Kreis Gütersloh
https://buergerportal.guetersloh.de/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1465/show
Bürgerbüro
FB32.2