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Arbeitslosengeld II (Hartz IV, SGB II)

Anträge auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) nimmt das Jobcenter Kreis Gütersloh entgegen.

Das Arbeitslosengeld II (kurz: Alg II) ist in Deutschland nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte.

Leistungen nach dem SGB II erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte, das sind Personen, die

  • das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben,
  • erwerbsfähig sind,
  • hilfebedürftig sind und
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, etwa ihre Kinder.

Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen (zum Beispiel Wohngeld oder Kinderzuschlag), erhält. Hilfebedürftig können somit auch Erwerbstätige sein, die aufgrund ihres geringen Erwerbseinkommens ohne ALG II als zusätzliche Sozialleistung nicht über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes verfügen.

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beantragen und einen Gesprächstermin vereinbaren möchten oder allgemeine Informationen brauchen, wenden Sie sich an die Anlaufstelle des Jobcenter Kreis Gütersloh in der

Kaiserstr. 5
33330 Gütersloh

 

Die Zentrale Informationsstelle erreichen Sie unter der Telefonnummer 85-4409 und 85-4402.

Kontaktdaten

Arbeitslosengeld II (Hartz IV, SGB II)

Anträge auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) nimmt das Jobcenter Kreis Gütersloh entgegen.

Das Arbeitslosengeld II (kurz: Alg II) ist in Deutschland nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte.

Leistungen nach dem SGB II erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte, das sind Personen, die

  • das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben,
  • erwerbsfähig sind,
  • hilfebedürftig sind und
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, etwa ihre Kinder.

Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen (zum Beispiel Wohngeld oder Kinderzuschlag), erhält. Hilfebedürftig können somit auch Erwerbstätige sein, die aufgrund ihres geringen Erwerbseinkommens ohne ALG II als zusätzliche Sozialleistung nicht über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes verfügen.

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beantragen und einen Gesprächstermin vereinbaren möchten oder allgemeine Informationen brauchen, wenden Sie sich an die Anlaufstelle des Jobcenter Kreis Gütersloh in der

Kaiserstr. 5
33330 Gütersloh

 

Die Zentrale Informationsstelle erreichen Sie unter der Telefonnummer 85-4409 und 85-4402.

ALG II Hartz IV 4 Sozialhilfe https://buergerportal.guetersloh.de:443/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1445/show