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Überwachungsbedürftige Tätigkeit
Sie möchten eine überwachungsbedürftige Tätigkeit anmelden.
Überwachungsbedürftige Tätigkeiten sind nach § 38 Gewerbeordnung z. B. : An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, Edelmetallen, Schmuck oder Altmetallen; Auskunfteien und Detekteien, Vermittlung von Eheschließungen, Betrieb von Reisebüros (siehe auch: 'Weitere Informationen')
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Zuständig ist die Stadt bzw. Gemeinde, in deren Bereich die Betriebsstätte liegt.
Benötigt werden:
- ausgefülltes Formular Gewerbeanmeldung (Formulardownload)
- Personalausweis bzw.
- bei Ausländern gültige Aufenthaltserlaubnis (selbständige
Tätigkeit muss ausländerrechtlich erlaubt sein.) - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Den Auszug beantragen natürliche Personen im Einwohnermeldeamt ihrer Wohnsitzgemeinde; für juristische Personen ist der Antrag in der Gewerbestelle der Gemeinde/Stadt zu stellen, in deren Bereich die Betriebsstätte liegt. - Führungszeugnis >>>
Natürliche Personen beantragen es im Einwohnermeldeamt ihres Wohnort - evtl. Vollmacht
Weitere Informationen zur Anmeldung überwachungsbedürftigerTätigkeiten (§ 38 Gewerbeordnung)
- An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, insbes. Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung,
- An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
- An- und Verkauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen, sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
- An- und Verkauf von Edelstein, Perlen und Schmuck,
- An- und Verkauf von Altmetallen
- auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien),
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich Schlüsseldienst,
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.
Rechtliche Voraussetzungen:
§ 14 und § 38 Gewerbeordnung (GewO)
Gebühren:
20 EURO
Jeweils 13 EURO zusätzlich für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister und das Führungszeugnis .
Kontaktdaten
Fachbereich Ordnung
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh