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Stadtpass

Was kann Ihnen der Stadtpass bieten?

Viele Menschen müssen mit dem spitzen Bleistift rechnen. Der Stadtpass schafft Luft zum Leben!

Für Inhaber des Stadtpasses werden vielfältige Ermäßigungen gewährt,
welche es sind, das erfahren sie aus dem rechts unter Downloads herunter ladbaren PDF-Dokument ("Liste der Unterstützer Stadtpass") .

Außerdem finden Sie dort unter "Beratungs- und Prozesskostenhilfe" weitere nützliche Informationen bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten.

Beziehen können den Stadtpass Personen, die eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Bürgergeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld
  • Kriegsopferfürsorge

Außerdem erhalten Kinder und Jugendliche einen Stadtpass

  • deren Erziehungsberechtigte Leistungen nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) beziehen oder
  • deren Erziehungsberechtigte die Elternbeiträge beim Besuch einer offenen Ganztagsschule gem. § 90 SGB VIII (wirtschaftliche Jugendhilfe) vom zuständigen Jugendamt übernommen bekommen

Der Bezug der Sozialleistungen muss mit einem entsprechenden Bescheid nachgewiesen werden.

NEU: Sie können den Stadtpass nun Online bestellen! Klicken Sie dazu bitte rechts bei Antragstellung auf den Link zum interaktiven Antragsformular.


Zusätzlich können Sie dabei nun im Bürgerportal auch die >>> kostenlose Kundenkarte für das TeutoEmsTicket beantragen!

Kontaktdaten

Bürgerbüro

Berliner Straße 70

33330 Gütersloh

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Was kann Ihnen der Stadtpass bieten?

Viele Menschen müssen mit dem spitzen Bleistift rechnen. Der Stadtpass schafft Luft zum Leben!

Für Inhaber des Stadtpasses werden vielfältige Ermäßigungen gewährt,
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Außerdem finden Sie dort unter "Beratungs- und Prozesskostenhilfe" weitere nützliche Informationen bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten.

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  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Bürgergeld
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  • Wohngeld
  • Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld
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Außerdem erhalten Kinder und Jugendliche einen Stadtpass

  • deren Erziehungsberechtigte Leistungen nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) beziehen oder
  • deren Erziehungsberechtigte die Elternbeiträge beim Besuch einer offenen Ganztagsschule gem. § 90 SGB VIII (wirtschaftliche Jugendhilfe) vom zuständigen Jugendamt übernommen bekommen

Der Bezug der Sozialleistungen muss mit einem entsprechenden Bescheid nachgewiesen werden.

NEU: Sie können den Stadtpass nun Online bestellen! Klicken Sie dazu bitte rechts bei Antragstellung auf den Link zum interaktiven Antragsformular.


Zusätzlich können Sie dabei nun im Bürgerportal auch die >>> kostenlose Kundenkarte für das TeutoEmsTicket beantragen!

Stadtpass Ermäßigungen https://buergerportal.guetersloh.de:443/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1437/show
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Telefon 05241 82-228
Fax 05241 82-3332

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buergerbuero@guetersloh.de