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Reisegewerbekarte
Wozu dient die Reisegewerbekarte?
Wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seines Betriebssitzes Waren oder Dienstleistungen anbietet bzw. Bestellungen hierfür entgegennimmt, als Schausteller tätig ist oder ein Wanderlager betreibt, benötigt eine Reisegewerbekarte. Zu diesen Tätigkeiten gehören z. B. Vertreter an der Haustür (aber nicht Handelsvertreter), Standverkäufer auf Märkten und Anbieter von Kaffeefahrten. Auch erlaubnispflichtiges Gewerbe ist bei der Stadt Gütersloh zu beantragen.
Das Reisegewerbe darf aber nicht mit Reisebüros oder Reiseveranstaltern verwechselt werden.
Der Fachbereich Ordnung der Stadt Gütersloh stellt für diejenigen Gewerbetreibenden eine Reisegewerbekarte aus, die in Gütersloh ihren Hauptwohnsitz haben.
Kontaktdaten
Fachbereich Ordnung
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Gewerbe und allg. Ordnungsaufgaben im Fachbereich Ordnung
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
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Wozu dient die Reisegewerbekarte?
Wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seines Betriebssitzes Waren oder Dienstleistungen anbietet bzw. Bestellungen hierfür entgegennimmt, als Schausteller tätig ist oder ein Wanderlager betreibt, benötigt eine Reisegewerbekarte. Zu diesen Tätigkeiten gehören z. B. Vertreter an der Haustür (aber nicht Handelsvertreter), Standverkäufer auf Märkten und Anbieter von Kaffeefahrten. Auch erlaubnispflichtiges Gewerbe ist bei der Stadt Gütersloh zu beantragen.
Das Reisegewerbe darf aber nicht mit Reisebüros oder Reiseveranstaltern verwechselt werden.
Der Fachbereich Ordnung der Stadt Gütersloh stellt für diejenigen Gewerbetreibenden eine Reisegewerbekarte aus, die in Gütersloh ihren Hauptwohnsitz haben.
https://buergerportal.guetersloh.de/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1436/show