BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Personenstandurkunden

Ausstellung diverser Personenstandurkunden

Im Standesamt werden verschiedene sogenannte Personenstandurkunden ausgestellt. Diese unterscheiden sich nach dem jeweiligen Inhalt und sind im Einzelnen:

  • (Internationale) Geburtsurkunde A4 oder im Stammbuchformat
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
  • (Internationale) Eheurkunde A4 oder im Stammbuchformat
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Lebenspartnerschaftsurkunde A4 oder im Stammbuchformat
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • (Internationale) Sterbeurkunde A4 oder im Stammbuchformat
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister

Für die verschiedenen Urkunden gelten für das Standesamt die folgenden Fristen:

  • Geburtsurkunden 110 Jahre
  • Sterbeurkunden 30 Jahre
  • Eheurkunden 80 Jahre
  • Für Lebenspartnerschafts-Urkunden gibt es noch keine Fristen.

Urkunden für welche die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, können im >>> Stadtarchiv eingesehen werden.

Wichtig:
Die Urkunden erhalten Sie jeweils nur bei dem Standesamt, bei welchem die entsprechenden Personenstandsfälle beurkundet wurden!
So erhalten Sie eine Eheurkunde z.B. nur bei dem Standesamt, welches die Eheschließung auch vorgenommen hat.
Das gilt für alle Arten von Personenstandurkunden.

Personenstandurkunden können ausschließlich Online (siehe unten) oder schriftlich (siehe rechts unter Downloads) beantragt, jedoch nach deren Ausstellung auch persönlich im Standesamt abgeholt werden.

Eine telefonische Beantragung von Personenstandurkunden gleich welcher Art ist nicht möglich!


Online Beantragung:
Personenstandsurkunden können Sie bequem und einfach von Zuhause aus über den Aufruf der entsprechenden Online-Formulare bestellen und, wenn notwendig, auch online bezahlen:

Schriftliche Beantragung:
Zur schriftlichen Beantragung einer oder mehrerer Personenstandurkunde(n) verwenden Sie bitte die rechts im Bereich Downloads herunterladbare Datei "PDF-Antrag auf Ausstellung einer Personenstandurkunde".

Kontaktdaten

Gebühren

Ausstellgebühr 10,-€ pro Urkunde.

Kostenfrei für die Ausstellung einer Urkunde ausschließlich für Rentenzwecke.

Personenstandurkunden

Ausstellung diverser Personenstandurkunden

Im Standesamt werden verschiedene sogenannte Personenstandurkunden ausgestellt. Diese unterscheiden sich nach dem jeweiligen Inhalt und sind im Einzelnen:

  • (Internationale) Geburtsurkunde A4 oder im Stammbuchformat
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
  • (Internationale) Eheurkunde A4 oder im Stammbuchformat
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Lebenspartnerschaftsurkunde A4 oder im Stammbuchformat
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • (Internationale) Sterbeurkunde A4 oder im Stammbuchformat
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister

Für die verschiedenen Urkunden gelten für das Standesamt die folgenden Fristen:

  • Geburtsurkunden 110 Jahre
  • Sterbeurkunden 30 Jahre
  • Eheurkunden 80 Jahre
  • Für Lebenspartnerschafts-Urkunden gibt es noch keine Fristen.

Urkunden für welche die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, können im >>> Stadtarchiv eingesehen werden.

Wichtig:
Die Urkunden erhalten Sie jeweils nur bei dem Standesamt, bei welchem die entsprechenden Personenstandsfälle beurkundet wurden!
So erhalten Sie eine Eheurkunde z.B. nur bei dem Standesamt, welches die Eheschließung auch vorgenommen hat.
Das gilt für alle Arten von Personenstandurkunden.

Personenstandurkunden können ausschließlich Online (siehe unten) oder schriftlich (siehe rechts unter Downloads) beantragt, jedoch nach deren Ausstellung auch persönlich im Standesamt abgeholt werden.

Eine telefonische Beantragung von Personenstandurkunden gleich welcher Art ist nicht möglich!


Online Beantragung:
Personenstandsurkunden können Sie bequem und einfach von Zuhause aus über den Aufruf der entsprechenden Online-Formulare bestellen und, wenn notwendig, auch online bezahlen:

Schriftliche Beantragung:
Zur schriftlichen Beantragung einer oder mehrerer Personenstandurkunde(n) verwenden Sie bitte die rechts im Bereich Downloads herunterladbare Datei "PDF-Antrag auf Ausstellung einer Personenstandurkunde".

Ausstellgebühr 10,-€ pro Urkunde.

Kostenfrei für die Ausstellung einer Urkunde ausschließlich für Rentenzwecke.

Personenstand Personenstandurkunde Personenstandsurkunden Eheurkunde Sterbeurkunde Geburtsurkunde Urkunde https://buergerportal.guetersloh.de:443/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1435/show
Standesamt
Berliner Straße 70 33330 Gütersloh
Telefon 05241 82-2751
Fax 05241 82-3536

Frau

Beckord

Frau

Örüm

Allgemeine Sachbearbeitung

05241 82
marleen.oeruem@guetersloh.de

Frau

Vrban

marijana.vrban@guetersloh.de

Frau

Berg

Allgemeine Sachbearbeitung

Haus II, 6. OG, Raum 652

05241 82-3146
natalie.berg@guetersloh.de

Frau

Maurer

Allgemeine Sachbearbeitung

Haus II, 6. OG, Raum 652

05241 82-3126
annika.maurer@guetersloh.de

Frau

Gläser

Haus II, 6. OG, Raum 654

05241 82-2286
baerbel.glaeser@gt-net.de

Frau

Wiegelmann

Leitung Standesamt

Haus II, 6. OG, Raum 651

05241 82-2751
claudia.wiegelmann@guetersloh.de