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Änderung der Fahrzeugpapiere
Ihre Anschrift oder Ihr Name hat sich geändert?
Gemäß § 27 Absatz 1 StVZO müssen die Angaben in den Fahrzeugpapieren ständig den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen; Änderungen sind gegebenenfalls unter Vorlage der Fahrzeugpapiere unverzüglich der zuständigen Zulassungsstelle zu melden.
Verpflichtet zur Meldung ist der Eigentümer, und wenn er nicht zugleich Halter ist, auch dieser.
Durch den Verfügungsberechtigten sind der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorzulegen.
Die Änderungsgebühr ergibt sich aus Ziff.125 u.225 GebOSt.
Sie sind im Kreis Gütersloh nach Gütersloh umgezogen:
Wenn Sie als Fahrzeughalter/Eigentümer eines PKW oder Motorrades
- aus einer anderen Gemeinde innerhalb des Kreises Gütersloh nach Gütersloh ziehen
- oder innerhalb von Gütersloh umziehen
- sich das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs somit nicht ändert ,
können Sie die Anschriftenänderung im Fahrzeugschein -alt- bzw. der Zulassungsbescheinigung zusammen mit der melderechtlichen An- bzw. Ummeldung auch bei uns im Bürgerbüro (im Rathaus II, Erdgeschoss) vornehmen lassen.
>>> Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
Sie sind von außerhalb des Kreises Gütersloh zugezogen:
Wenn Sie von außerhalb in den Kreis Gütersloh zuziehen, können Sie ihr altes KFZ-Kennzeichen weiterhin behalten, müssen das Fahrzeug aber trotzdem bei der zuständigen Zulassungsstelle auf die neue Halteradresse ummelden!
Änderung des Kfz-Kennzeichens in allen Fällen:
Änderungen oder Neuzuteilungen des KFZ-Kennzeichens werden nur vom Kreis Gütersloh vorgenommen.
Wenn Sie also von außerhalb des Kreises Gütersloh zuziehen, und ein neues Kennzeichen für Ihr KFZ erteilt haben möchten, wenden Sie sich an die Kreisverwaltung des Kreises Gütersloh.
Zuständig ist die
- Abteilung Straßenverkehr des Kreises Gütersloh
Kreishaus Gütersloh
Herzebrocker-Str.140
33334 Gütersloh
Tel. (05241) 85-0 oder Durchwahl 85-1200.
Eine Änderung des Namens/Vornamens in den Fahrzeugpapieren ist ebenfalls nur noch bei der Abteilung Straßenverkehr der Kreisverwaltung möglich.
Kontaktdaten
Bürgerbüro
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh