BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Asylbewerberleistungen
Wer hat einen Anspruch auf Leistungen?
Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsgestattung, die sich im Asylverfahren befinden, sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer Duldung. Außerdem sind manche Ausländerinnen und Ausländer leistungsberechtigt, die eine Aufenthaltserlaubnis nach bestimmten Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes haben.
Leistungen erhält nur, wer nicht über genug Einkommen und Vermögen verfügt, um seinen Lebensunterhalt sicherzustellen.
Die Stadt Gütersloh ist zuständig für Personen, die hierher zugewiesen sind oder die ihren Aufenthaltsort frei wählen können und sich dauerhaft in Gütersloh aufhalten. Sie erhalten Unterkunft in einem der Wohnheime und einmal wöchentlich eine Scheckzahlung für den weiteren Lebensunterhalt.
Weitere Informationen: Asylbewerberleistungsgesetz >>>
Kontaktdaten
Abteilung Materielle Absicherung von Lebenslagen
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
Wer hat einen Anspruch auf Leistungen?
Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsgestattung, die sich im Asylverfahren befinden, sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer Duldung. Außerdem sind manche Ausländerinnen und Ausländer leistungsberechtigt, die eine Aufenthaltserlaubnis nach bestimmten Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes haben.
Leistungen erhält nur, wer nicht über genug Einkommen und Vermögen verfügt, um seinen Lebensunterhalt sicherzustellen.
Die Stadt Gütersloh ist zuständig für Personen, die hierher zugewiesen sind oder die ihren Aufenthaltsort frei wählen können und sich dauerhaft in Gütersloh aufhalten. Sie erhalten Unterkunft in einem der Wohnheime und einmal wöchentlich eine Scheckzahlung für den weiteren Lebensunterhalt.
Weitere Informationen: Asylbewerberleistungsgesetz >>>
https://buergerportal.guetersloh.de/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1422/show
Fachbereich Familie und Soziales: Sicherung des Lebensunterhaltes
FB50.3