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Kinderreisepass
Benötigen Sie einen Reisepass für Ihr Kind?
Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Reisepass mitzuführen (Passpflicht).
Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab dem 26. Juni 2012 ungültig.
Aktuelle Informationen darüber, z. B. welche Staaten für die Einreise einen Kinderreisepass nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkennen, können auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter Länder- und Reiseinformationen / konsularischer Service / Pässe, Kinder-, Reiseausweise abgerufen werden.
Neue Bedingungen für Kinderreisedokumente bei der Einreise in die USA ab dem 26.10.2006
Nach den zurzeit gültigen Einreisebestimmungen für die USA bestehen für Kinder nunmehr die folgenden Möglichkeiten:
- Kinderreisepässe, die vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurden, können weiterhin für die visafreie Einreise in die USA genutzt werden.
- Kinderreisepässe, die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt werden, können für die Einreise in die USA nur genutzt werden, wenn zugleich ein Visum beantragt und erteilt wurde.
- Eine visafreie Einreise in die USA ist nach wie vor möglich, wenn das Kind über einen regulären Reisepass (also keinen Kinderreisepass oder vorläufigen Reisepass) verfügt. Diese regulären Reisepässe können auf Wunsch der Eltern für Kinder jeden Alters beantragt werden. Dies ist im Übrigen günstiger als ein USA-Visum. Auch reguläre Reisepässe, die Kindern vor dem 1. November 2005 ausgestellt wurden und noch keine biometrischen Daten im Chip enthalten, berechtigen zur visafreien Einreise.
Wer ist für den Kinderreisepass antragsberechtigt ?
Den Antrag müssen die Personensorgeberechtigten (i. d. R. Mutter und Vater) persönlich stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Es ist aber auch möglich, wenn ein Elternteil bei Beantragung des Kinderreisepasses, der andere bei der Abholung unterschreibt.
Ist die Ehe geschieden, wird zum Nachweis der Personensorgeberechtigung der Sorgerechtsbeschluss benötigt, bei Bestehen einer Betreuung die Bestellungsurkunde des Betreuers. Beides stellt das Amtsgericht aus. Steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu, so hat sie eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine gemeinsame Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben wurde. Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder der Vater des Kindes verstorben ist.
Verlängerung eines Kinderreisepasses
Verfügt ein Kind bereits über einen Kinderreisepass, so kann dieser kurz vor Ablauf der Gültigkeit um weitere 12 Monate, längstens jedoch nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
Aktualisierung eines Kinderreisepasses
Da Kinder sich in jungen Jahren immer wieder verändern, ist die Aktualisierung eines gültigen Kinderreisepasses durch die Anpassung des Lichtbildes möglich. Hierfür reicht es aus, dass ein Elternteil mit dem Kind im Bürgerbüro vorstellig wird. Es müssen der gültige Kinderreisepass, ein biometrietaugliches Lichtbild, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) des begleitenden Elternteils mitgebracht werden.
Welche Unterlagen werden zur Antragstellung und Verlängerung benötigt ?
- bisheriger Kinderreisepass (falls bereits einer ausgestellt wurde, auch wenn er ungültig ist)
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (um ggf. Unstimmigkeiten abklären zu können)
- ein aktuelles, maximal ein Jahr altes biometrietaugliches Lichtbild (vgl. Fotomustertafel der Bundesdruckerei).
Hinweis zur Fotoqualität von Lichtbildern von Kindern:
Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich, bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich hinsichtlich der Kopfhaltung und im Gesichtsausdruck sowie bei Augen und Blickrichtung zulässig. Die Anforderung "Frontalaufnahme" ist jedoch auch bei Lichtbildern von Kleinkindern verpflichtend. - Das für diese Dienstleistung erforderliche „biometrietaugliche Lichtbild“ kann auch im Rathaus selbst vor Beginn ihres Termins erstellt werden. Hierzu steht ein Selbstbedienungsterminal bereit. Das Nutzungsentgelt in Höhe von 7 € wird zusammen mit der Gebühr für die eigentliche Dienstleistung am Schalter im Bürgerbüro fällig. Ein Ausdruck des Lichtbildes erfolgt nicht. Bitte erscheinen Sie entsprechend 10 Minuten eher, so dass Sie die Aufnahme vor Beginn ihres Termins im Bürgerbüro bereits abgeschlossen haben und pünktlich aufgerufen werden können. Die Nutzung des Geräts wird erst für Kinder ab 6 Jahren empfohlen.
- ggf. Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten (s. o.)
- ggf. Sorgerechtsbeschluss / Bestellungsurkunde (s. o.)
Bitte beachten Sie: Die Anwesenheit des Kindes ist bei Beantragung eines Kinderreisepasses für die Identitätsprüfung und ab dem 10. Lebensjahr auch für die Unterschrift unbedingt erforderlich.
Wie lange dauert die Bearbeitung ?
Der Kinderreisepass wird im allgemeinen sofort ausgestellt.
Wie lange ist ein ausgestellter ein Kinderreisepass gültig ?
Der Kinderreisepass hat eine Gültigkeit von 12 Monaten, wird längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt.
Gebühren für die Antragstellung, Aktualisierung, Verlängerung:
- 13 Euro für Kinderreisepass
- 6 Euro für Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses
- jeweils doppelte Gebühr, wenn die Ausstellung auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb behördlicher Dienstzeiten vorgenommen wird oder sie wird auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen und das Bürgerbüro der Stadt Gütersloh ist unzuständige Behörde.
Kontaktdaten
Bürgerbüro
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
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Benötigen Sie einen Reisepass für Ihr Kind?
Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Reisepass mitzuführen (Passpflicht).
Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab dem 26. Juni 2012 ungültig.
Aktuelle Informationen darüber, z. B. welche Staaten für die Einreise einen Kinderreisepass nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkennen, können auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter Länder- und Reiseinformationen / konsularischer Service / Pässe, Kinder-, Reiseausweise abgerufen werden.
Neue Bedingungen für Kinderreisedokumente bei der Einreise in die USA ab dem 26.10.2006
Nach den zurzeit gültigen Einreisebestimmungen für die USA bestehen für Kinder nunmehr die folgenden Möglichkeiten:
- Kinderreisepässe, die vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurden, können weiterhin für die visafreie Einreise in die USA genutzt werden.
- Kinderreisepässe, die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt werden, können für die Einreise in die USA nur genutzt werden, wenn zugleich ein Visum beantragt und erteilt wurde.
- Eine visafreie Einreise in die USA ist nach wie vor möglich, wenn das Kind über einen regulären Reisepass (also keinen Kinderreisepass oder vorläufigen Reisepass) verfügt. Diese regulären Reisepässe können auf Wunsch der Eltern für Kinder jeden Alters beantragt werden. Dies ist im Übrigen günstiger als ein USA-Visum. Auch reguläre Reisepässe, die Kindern vor dem 1. November 2005 ausgestellt wurden und noch keine biometrischen Daten im Chip enthalten, berechtigen zur visafreien Einreise.
Wer ist für den Kinderreisepass antragsberechtigt ?
Den Antrag müssen die Personensorgeberechtigten (i. d. R. Mutter und Vater) persönlich stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Es ist aber auch möglich, wenn ein Elternteil bei Beantragung des Kinderreisepasses, der andere bei der Abholung unterschreibt.
Ist die Ehe geschieden, wird zum Nachweis der Personensorgeberechtigung der Sorgerechtsbeschluss benötigt, bei Bestehen einer Betreuung die Bestellungsurkunde des Betreuers. Beides stellt das Amtsgericht aus. Steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu, so hat sie eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine gemeinsame Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben wurde. Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder der Vater des Kindes verstorben ist.
Verlängerung eines Kinderreisepasses
Verfügt ein Kind bereits über einen Kinderreisepass, so kann dieser kurz vor Ablauf der Gültigkeit um weitere 12 Monate, längstens jedoch nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
Aktualisierung eines Kinderreisepasses
Da Kinder sich in jungen Jahren immer wieder verändern, ist die Aktualisierung eines gültigen Kinderreisepasses durch die Anpassung des Lichtbildes möglich. Hierfür reicht es aus, dass ein Elternteil mit dem Kind im Bürgerbüro vorstellig wird. Es müssen der gültige Kinderreisepass, ein biometrietaugliches Lichtbild, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) des begleitenden Elternteils mitgebracht werden.
Welche Unterlagen werden zur Antragstellung und Verlängerung benötigt ?
- bisheriger Kinderreisepass (falls bereits einer ausgestellt wurde, auch wenn er ungültig ist)
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (um ggf. Unstimmigkeiten abklären zu können)
- ein aktuelles, maximal ein Jahr altes biometrietaugliches Lichtbild (vgl. Fotomustertafel der Bundesdruckerei).
Hinweis zur Fotoqualität von Lichtbildern von Kindern:
Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich, bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich hinsichtlich der Kopfhaltung und im Gesichtsausdruck sowie bei Augen und Blickrichtung zulässig. Die Anforderung "Frontalaufnahme" ist jedoch auch bei Lichtbildern von Kleinkindern verpflichtend. - Das für diese Dienstleistung erforderliche „biometrietaugliche Lichtbild“ kann auch im Rathaus selbst vor Beginn ihres Termins erstellt werden. Hierzu steht ein Selbstbedienungsterminal bereit. Das Nutzungsentgelt in Höhe von 7 € wird zusammen mit der Gebühr für die eigentliche Dienstleistung am Schalter im Bürgerbüro fällig. Ein Ausdruck des Lichtbildes erfolgt nicht. Bitte erscheinen Sie entsprechend 10 Minuten eher, so dass Sie die Aufnahme vor Beginn ihres Termins im Bürgerbüro bereits abgeschlossen haben und pünktlich aufgerufen werden können. Die Nutzung des Geräts wird erst für Kinder ab 6 Jahren empfohlen.
- ggf. Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten (s. o.)
- ggf. Sorgerechtsbeschluss / Bestellungsurkunde (s. o.)
Bitte beachten Sie: Die Anwesenheit des Kindes ist bei Beantragung eines Kinderreisepasses für die Identitätsprüfung und ab dem 10. Lebensjahr auch für die Unterschrift unbedingt erforderlich.
Wie lange dauert die Bearbeitung ?
Der Kinderreisepass wird im allgemeinen sofort ausgestellt.
Wie lange ist ein ausgestellter ein Kinderreisepass gültig ?
Der Kinderreisepass hat eine Gültigkeit von 12 Monaten, wird längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt.
Gebühren für die Antragstellung, Aktualisierung, Verlängerung:
- 13 Euro für Kinderreisepass
- 6 Euro für Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses
- jeweils doppelte Gebühr, wenn die Ausstellung auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb behördlicher Dienstzeiten vorgenommen wird oder sie wird auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen und das Bürgerbüro der Stadt Gütersloh ist unzuständige Behörde.
Reisepass Kinder Kinderreisepass Kinderpass https://buergerportal.guetersloh.de:443/auftrag/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1430/show
Bürgerbüro
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